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Bitte lächeln! Flughafen Zürich führt Gesichtserkennung ein

Wer vom Flughafen Zürich aus verreist, kann sich künftig elektronisch vermessen lassen. Was die neue Technologie für die Passagiere bedeutet, und was der Datenschützer dazu sagt.

  • Ab Ende dieses Monats setzt der Flughafen auf das sogenannte Gesichtsscreening.
  • Statt den Pass an einem Schalter zu zeigen, legt der Passagier ihn auf einen Scanner.
  • Das Gerät vergleicht die Daten im Pass mit der realen Person via Gesichtserkennung.

Eine Maschine wird auch nach 1000 Passkontrollen nicht müde. Jasmin Bodmer, Mediensprecherin des Flughafens Zürich, erklärt die Einführung der automatischen Passkontrolle deshalb damit, dass die Kapazitäten erweitert werden müssten. «Zu Spitzenzeiten stossen wir an die Grenze. Dann hat es sehr viele Passagiere, gerade in der Passkontrollhalle.» Das Projekt laufe in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich. «Für sie ist vor allem die Modernisierung des Grenzkontrollprozesses eine wichtige Aufgabe.»

Nutzung des Scanners vorläufig freiwillig

Sollte einem Passagier die automatisierte Schleuse jedoch ungeheuer sein, so könne er seinen Pass wie bisher auch am Schalter zeigen, so Bodmer. «Es wird weiterhin bediente Schleusen geben. Der Passagier kann wählen, der Prozess ist freiwillig.»

Gewissen Passagieren sei die Nutzung der neuen Technologie sogar verboten: «Voraussetzung für die Nutzung ist, dass man 18 Jahre alt ist, Bürger der Schweiz oder eines EU- oder EWR-Landes, und dass man einen biometrischen Pass besitzt.» Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, nimmt der Flughafen die automatischen Gates Ende Monat in Betrieb.

Abgleich mit Personendatenbanken heikel

Solche Technologien seien auf dem Vormarsch, sagt der Eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger. Aus Sicht des Datenschutzes müssten allerdings zwei Dinge beachtet werden: Dass die Daten nicht unnötig gespeichert werden, und dass deren Verwendung klar umrissen ist. Für die Kontrollen am Flughafen heisst das: «Sobald die Leute im Flugzeug sind, müssen diese Daten wieder verschwinden, sonst ist die Aufbewahrung nicht verhältnismässig.»

Sobald die Leute im Flugzeug sind, müssen diese Daten wieder verschwinden, sonst ist die Aufbewahrung nicht verhältnismässig.
Autor: Adrian Lobsiger Schweizer Datenschutzbeauftragter

Die Gesichtserkennung sei unproblematisch, wenn sie nur für den punktuellen Abgleich genutzt wird – also um zu schauen, ob die Person im Scanner auch die Person auf dem Passfoto ist. Aber, fügt Lobsiger hinzu: «Wenn die biometrischen Daten mit Personendatenbanken verbunden sind – das können staatliche Applikationen sein bis hin zu Open Sources im Internet –, dann ist der Bearbeitungsvorgang viel intensiver. Dann muss dem Betroffenen natürlich ganz genau gesagt werden, was der Zweck dieser Bearbeitung ist.»

Die beiden Aspekte Speicherung und Vernetzung seien der heikle Punkt aller Gesichtserkennungs-Technologien, nicht nur jener am Flughafen. Darüber, wie am Flughafen Zürich mit diesen beiden Aspekten umgegangen wird, informiert die Kantonspolizei Zürich Ende Monat. Vorher wolle man sich nicht dazu äussern.

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