- Ein junger Mann hatte 2011 den Türsteher der Disco «Luxory» in Grenchen (SO) erstochen. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu gut 16 Jahren Gefängnis.
- Weiter soll der Mann nach Absitzen der Freiheitsstrafe verwahrt werden, entschied das Gericht 2022. Er wehrte sich aber dagegen.
- Nun hat das Solothurner Obergericht, die nächst höhere Instanz, entschieden: Der Mann wird verwahrt.
Der heute 34-jährige Mann hatte 2011 den Türsteher der Disco mit einem Messer «regelrecht abgeschlachtet», hiess es bei der ersten Verhandlung vor Amtsgericht. Skrupellos, mit einer hohen kriminellen Energie habe der Täter gehandelt, meinte die erste Instanz.
Der Solothurner Fall ist speziell, weil der Verurteilte an einer unheilbaren Krankheit leidet. Der Mann hat Multiple Sklerose (MS). Er sei deswegen keine grosse Gefahr, argumentierte er vor Obergericht und wehrte sich gegen seine Verwahrung.
Nicht unbedingt lebenslang
Gemäss Solothurner Obergericht seien die Voraussetzungen für eine Verwahrung gegeben. Das psychiatrische Gutachten attestiere dem Mann ein «moderates bis deutliches Risiko für weitere Gewalt- und Tötungsdelikte». Alle therapeutischen Massnahmen seien bisher gescheitert. Der Täter habe mit Bezug auf Therapien eine Verweigerungshaltung, begründet das Obergericht den Entscheid.
Wie die Krankheit des Täters voranschreite, könne man heute nicht sagen, meinte das Obergericht. Es sei möglich, dass er wegen seiner Immobilität eines Tages nicht mehr gefährlich sei, aber dieser Tag sei noch nicht gekommen, hielten die Richter fest. Wäre dies einmal der Fall, habe man in der Schweiz rechtliche Möglichkeiten, um auf den Entscheid zurückzukommen.
Mehrfach verurteilter Mann
Der Mann wurde nicht nur der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen, sondern auch des bandenmässigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, der Hehlerei und der mehrfachen Körperverletzung. Diese Liste von Taten hatte er 2010 verübt. 2011 kam der Vorfall in der Grenchner Disco dazu.
Vor Obergericht stellte sich nun die Frage, wie die Krankheit des Verurteilten einzuschätzen sei. Das Gericht befragte dazu eine Gutachterin. Die Gefährlichkeit des Mannes würde von seiner Gesundheit abhängen, erklärte sie vor Obergericht. Aus psychotherapeutischer Sicht sei er weiterhin gefährlich.
Im Rollstuhl vor Gericht
Der Angeklagte selbst erschien vor Obergericht im Rollstuhl. «Einen mobilen Eindruck machte der Mann nicht», sagte SRF-Gerichtsreporter Ralph Heiniger während der Verhandlung. Auf der anderen Seite hat der heute 34-jährige Täter während seinen Gefängnisaufenthalten immer wieder Probleme verursacht. So hat er zum Beispiel einen Mithäftling mit einem Messer angegriffen.
Der Anwalt des kantonalen Justizvollzugsamts forderte weiterhin eine Verwahrung für den 34-Jährigen. Er sei nicht therapierbar und stark rückfallgefährdet. Bisherige Massnahmen und Therapien hätten nicht gewirkt. Der Anwalt des Mannes hingegen fand, es seien noch nicht alle Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft. In den letzten Jahren sei eine adäquate Therapie im Gefängnis nicht möglich gewesen.
Der Entscheid des Solothurner Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.