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Schweiz Bootsdrama vom Bielersee: Prozessauftakt gegen Rentner

Nach drei Jahren kommt der tödliche Bootsunfall auf dem Bielersee vor Gericht. Ein Rentner ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Seit heute läuft der Prozess zum tödlichen Bootsunfall vom Juli 2010 auf dem Bielersee. Vor Gericht steht ein 77-jähriger Mann, der mit seinem Motorboot eine Frau tödlich verletzt haben soll. Zuerst wird der Bootsführer befragt. Dann sind die Plädoyers vorgesehen. Die Urteilseröffnung erfolgt am Mittwoch.

Fahrerflucht

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Bootsführer, aus Unaufmerksamkeit und wegen beeinträchtigen Sehvermögens den Unfall verursacht zu haben. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.

So soll der Mann mit seinem Motorboot ein Schlauchboot übersehen haben. Auf diesem befanden sich eine 24-Jährige und ihr Freund. Als sie sahen, dass sich das Motorboot näherte, machten sie auf sich aufmerksam. Da das Boot nicht abdrehte, sprangen beide ins Wasser. Die Frau wurde von der Schraube des Motorboots erfasst. Sie starb noch im Wasser. Ihr Freund blieb unverletzt. Das Motorboot fuhr weiter.

Audio
Angeklagter Bootsfahrer bestreitet Tat.
aus HeuteMorgen vom 07.10.2013.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 50 Sekunden.

Rentner unter dringendem Tatverdacht

Das Bootsdrama machte Schlagzeilen in der ganzen Schweiz. Die Polizei fahndete tagelang nach dem Führer des Motorboots und wertete Hunderte von Hinweisen aus der Bevölkerung aus. Sie setzte eine Sonderkommission ein.

Zürcher Forensiker beteiligt

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Das forensische Institut Zürich will die Art der Beweissuche nicht offenlegen. Gegenüber SRF News Online erklärt man, im Prozess könnten eigene Spezialisten zur Aussage kommen. Damit ist klar, dass das Institut an der Beweissuche mitbeteiligt war. Zeitgleich kann man aber wegen des laufenden Verfahrens keine öffentlichen Erklärungen abgeben.

Ende Juli 2010 teilten die Behörden schliesslich mit, ein Rentner aus der Region stehe unter dringendem Tatverdacht. Dieser gab zu, an dem Tag auf dem See unterwegs gewesen zu sein. Weder er noch die anderen Personen auf seinem Boot hätten aber etwas Aussergewöhnliches festgestellt. «Deshalb war und ist es für uns undenkbar, dass wir in den tragischen Unfall verwickelt sein könnten», schrieb er.

Beweise werden vorgelegt

Die Ermittlungsbehörden führten ein Beweisverfahren durch, bei dem auch ausländische Experten mitwirkten. Im Juli 2012 sprach die Staatsanwaltschaft in Biel von «extrem komplexen Fragen», die es zu beantworten gelte.

Anfang 2013 wurde das Beweisverfahren abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Hauptverdächtigen beim zuständigen Regionalgericht Biel. Auf welche Elemente sie ihre Anklage stützt, will sie erst im Prozess darlegen.

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