Zu viel Alkohol am Ruder ist schon heute nicht erlaubt. Allerdings legt das Gesetz keinen Wert fest, sondern verbietet das Führen eines Sport- oder Freizeitschiffes bei Fahrunfähigkeit wegen Alkoholkonsums.
Künftig soll konkret vorgeben werden, dass das Führen ab einem Promillewert von 0,5 nicht mehr erlaubt ist. Ab 0,8 Promille ist der Führerausweis wie im Strassenverkehr automatisch weg. Die Grenzwerte gelten auch für Personen, die sich an der Führung beteiligen oder sonst an Bord eine Aufgabe erfüllen.
Reaktion auf Unfall auf dem Bielersee
Die Änderungen der Binnenschifffahrtsverordnung schickt das BAV bis zum 28. Juni 2013 in eine Anhörung. In Kraft treten soll die Änderung auf den 1. Januar 2014. Für die Besatzung von Passagier- und Güterschiffen gilt schon heute ein Grenzwert von 0,1 Promille.
Die Grundlage für die Verordnungsänderung schuf das Parlament. Es änderte das Binnenschifffahrtsgesetz, um dem Bund die Möglichkeit zu geben, einen Grenzwert festzulegen. Die Forderung danach wurde nach einem Unfall auf dem Bielersee im Sommer 2010 laut, als eine junge Frau von einem Motorboot überfahren und getötet worden war.