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Zeitlich befristete Renten
Aus 10 vor 10 vom 07.09.2017.
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Im Überobligatorium Brisantes Modell: Zeitlich befristete Renten in der Pensionskasse

Die Diskussion über die bevorstehende Abstimmung zur Rentenreform zeigt: Die Pensionskassen stehen finanziell unter Druck. Nun schlägt ein Beratungsunternehmen für den überobligatorischen Bereich eine zeitlich befristete Rente vor.

Bisher gilt: Die Pensionskassenrente erhält man lebenslänglich, bis man stirbt. Das Pensionskassen-Beratungsunternehmen Willis Towers Watson hat nun ein neues Modell entwickelt. Es sieht vor, dass Versicherte nach ihrer Pensionierung eine zeitlich befristete Rente erhalten. Sie können also wählen, ob sie beispielsweise während 15 oder 20 Jahren eine Altersrente erhalten wollen.

Pensionskassen-Experte Christian Heiniger von Willis Towers Watson sagt gegenüber «10vor10», dass sich ein Rentner heute entscheiden müsse, ob er das Kapital beziehen wolle oder eine Rente erhalten möchte. «Die zeitlich befristete Rente ist eine dritte Wahloption, bei der ein Rentner mit Sicherheit zurückbekommt, was er einbezahlt hat.»

Angespartes Kapital wird garantiert

Das Modell sieht vor, dass Rentner während der gewählten Bezugsdauer eine fixe Rente erhalten. Zusätzlich erhalten sie am Schluss eine Abschlusszahlung mit den Zinserträgen. Das angesparte Kapital wird garantiert ausbezahlt. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen das Restguthaben. Das Modell betrifft nur den sogenannten überobligatorischen Pensionskassen-Bereich. Im obligatorischen Bereich gibt es weiterhin eine lebenslange Rente.

Das Risiko wird auf die einzelnen Versicherten überwälzt.
Autor: Matthias Kuert KillerSozialversicherungsexperte Travailsuisse

Matthias Kuert Killer, Sozialversicherungsexperte bei der Arbeitnehmerorganisation Travailsuisse, beurteilt das neue Modell kritisch: «Das Risiko wird auf die einzelnen Versicherten überwälzt. Das ist gut für eine Pensionskasse, aber sicher nicht für die Rentnerinnen und Rentner.» Zudem könnten Personen, die länger leben würden als die gewählte Bezugsdauer, auf staatliche Hilfe angewiesen sein.

Einzelne Pensionskassen haben bereits Zeitrenten

Christian Heiniger von Willis Towers Watson entgegnet, dass die Grundversorgung bei seinem Modell mit AHV-Rente und Pensionskassen-Obligatorium gesichert sei. Im Ausland seien Modelle mit Zeitrenten verbreitet und auch in der Schweiz gebe es bereits eine Pensionskasse mit einem solchen Modell.

Das Überobligatorium

Das BVG definiert für die Pensionskasse eine obligatorische Versicherung von Löhnen zwischen 21 150 und 84 600 Franken. Darüber hinausgehende Versicherungsleistungen werden als überobligatorische Vorsorge bezeichnet.

Die zeitlich befristete Rente ist nur ein Beispiel für neue Modelle in der Pensionskasse, bei denen es im Überobligatorium keine fixe Rente mehr gibt. Für Kontroversen sorgte das Modell mit variablen Renten der Pensionskasse des Beratungsunternehmen PWC. Andere Pensionskassen gehen noch weiter. Bei ihnen müssen Rentner ihr überobligatorisches Pensionskassen-Geld als Kapital beziehen.

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