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Brutale Tat in Zürich Obdachlosen totgeprügelt: Gericht verurteilt Täter wegen Mordes

  • Ein 21-jähriger Mann hat im September 2021 einen Obdachlosen in der Stadt Zürich brutal totgeprügelt.
  • Das Zürcher Bezirksgericht verurteilt ihn wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren.
  • Zuvor muss der Täter stationär in eine therapeutische Behandlung.

Diese Tat erschütterte im September 2021 die Schweiz: Ein junger Mann attackierte an einem Sonntagmorgen einen Obdachlosen. Dieser schlief im Stadtzürcher Quartier Albisrieden im Freien.

Er lag wehrlos in seinem Schlafsack, als ihn sein Angreifer mit Schlägen und Tritten attackierte. Zwanzig Verletzungen listete die Anklageschrift auf: von Risswunden über ausgeschlagene Zähne bis hin zu Brüchen. Der 66-Jährige starb noch vor Ort.

Richter: «Erschreckende Grausamkeit»

Jetzt hat das Bezirksgericht Zürich den Täter wegen Mordes verurteilt. Auch für weitere Delikte wie Sachbeschädigung oder verbotene Pornografie wurde er schuldig gesprochen.

Die Straftaten im Überblick

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Der Obdachlose war nicht das erste Opfer des Täters: Schon ein halbes Jahr zuvor hatte er einen Mann angegriffen. Diesen hatte er zufällig in einer Unterführung am Zürcher Bahnhofquai getroffen. Das Opfer landete mit einem zertrümmerten Wadenbein mehrere Tage im Spital. Auf dem Handy des Beschuldigten hat die Polizei zudem Kinderpornografie und Bilder von sexuellen Handlungen mit Tieren gefunden.

Das Gericht ordnete eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren an. Die Haft wird zugunsten einer Therapie aufgeschoben, was auch als kleine Verwahrung bekannt ist.

Der Richter sagte, der Täter habe mit «Kaltblütigkeit und erschreckender Gleichgültigkeit» gehandelt. Ausserordentlich brutal und grausam sei er vorgegangen. Deshalb handle es sich nicht um eine vorsätzliche Tötung, sondern um einen Mord. Der junge Mann habe «die sinnlose Gewalt» sogar gefilmt. Die Videos lud er auf die Internetplattform Snapchat hoch.

Schrein für den Obdachlosen
Legende: Dass ein Obdachloser getötet wurde, löste in der Schweiz 2021 grosses Entsetzen aus. Keystone/Alexandra Wey

Der 21-Jährige legte vor Gericht ein Geständnis ab. Er bereue die «unentschuldbare Tat». Zu jener Zeit habe er Drogen konsumiert, sei «voller Hass» gewesen. Schlägereien habe er gesucht, um «sich auf der Strasse einen Namen zu machen».

An jenem frühen Sonntagmorgen habe er den Obdachlosen ausrauben wollen. Als dieser ihm kein Geld gegeben habe, sei er «so richtig wütend geworden». Die extreme Gewalt begründete er mit seinem Alkohol- und Drogenkonsum.

Gericht auf Kurs der Staatsanwältin

Die Substanzen erwähnte auch die Staatsanwältin. Allerdings sei sich der junge Mann seiner Tat sehr wohl bewusst gewesen. Schliesslich habe er sie gefilmt und mehrfach geschrien, dass er den Obdachlosen töten wolle. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und eine Therapie. Das Gericht urteilte also ganz in ihrem Sinne.

Der Verteidiger hingegen kämpfte für eine tiefere Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Dies sei angemessen. Zwar hielt auch er die «äusserst brutale Tat» für einen Mord. Sein Mandant habe dem Obdachlosen aber nur einen Denkzettel verpassen wollen. Er habe ihn für pädophil gehalten.

Handelt es sich um einen Einzelfall?

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Ein Obdachloser in der Stadt Zürich
Legende: Die Stadtpolizei Zürich führt keine Statistik über Angriffe auf Obdachlose. Keystone/Gaetan Bally

Die Stadtpolizei Zürich führt keine Statistik zu Angriffen auf Obdachlose. «Wir haben aber keine Kenntnisse eines ähnlichen Falls», sagt Simon Weis. Er leitet die Sip Züri, die städtische Sozialarbeit, welche Randständige auf der Strasse aufsucht. «Glücklicherweise ist physische Gewalt im Sinne von Angriffen auf Obdachlosen sehr selten.» Es komme aber vor, dass Obdachlose stigmatisiert, ausgelacht oder gefilmt werden.

Ein Gutachten stellte beim Täter eine schwere Persönlichkeitsstörung fest. Er sei deshalb leicht vermindert schuldfähig. Die Gefahr, dass er rückfällig würde, sei hoch. Eine Therapie könne dieses Risiko minimieren.

Wo der Angeklagte die Therapie beginnt, ist offen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Es kann ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 12.04.2023, 12:03 Uhr ; 

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