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Schweiz Bund will Lehren ziehen aus Fall «Carlos»

Immer wieder haben Behörden Probleme im Vollzug mit jugendlichen Straftätern. Der Fall «Carlos» ist ein Beispiel dafür. Es fehlt eine brauchbare Übersicht der Institutionen und Angebote der stationären Hilfe. Eine nationale Informationsplattform soll das nun ändern.

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Eine nationale Informationsplattform für Behörden
aus HeuteMorgen vom 19.03.2014.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 31 Sekunden.

Der Fall «Carlos» hat es deutlich gemacht: Behörden haben ein Vollzugsproblem mit jugendlichen Straftätern. Es fehlt eine vernünftige Übersicht von Institutionen und Angeboten bei der stationären Jugendhilfe. Das soll sich jetzt ändern: Eine nationale Informationsplattform entsteht.

Letzten Herbst – nachdem «Carlos» in einem TV-Film über einen Jugendanwalt vorkam und seine umstrittene Behandlung immer mehr Schlagzeilen machte – dämmerte es Hans-Jürg Käser, dem Berner Polizeidirektor und Präsident der kantonalen Polizei und Justizdirektoren: «Es gibt keine gesamtschweizerische Übersicht. Ich bin überzeugt, dass es sinnvoll ist, eine solche Übersicht zu schaffen», sagte er. Damit man weiss, wie viele «Carlos»-Fälle die anderen Kantone haben. Und damit man weiss, was die Kantone machen, wenn sämtliche Vollzugsmassnahmen scheitern.

Bund unterstützt Kantone beim Aufbau

Der Bund unterstützt die Kantone, wenn es nun darum geht eine nationale Informationsplattform aufzubauen. Walter Troxler vom Bundesamt für Justiz erhielt eben erst grünes Licht, um ein solches Instrument aufzubauen: «Einerseits soll die Möglichkeit bestehen, dass die Kantone ihre relevanten Daten in dieses Planungstool eingeben können. Andererseits soll die Plattform es ermöglichen, dass eine Fachdiskussion geführt werden kann», so Troxler.

Diskutiert werden soll darüber, welche Massnahmen wann sinnvoll sind. Und darüber, welche Einrichtungen und Institutionen für Jugendstraftäter es allenfalls noch bräuchte.

Kantone und Bund sollen profitieren

Von den gebündelten Daten und Statistiken sollen dereinst die Kantone und der Bund profitieren können. Die Kantone, weil sie für den Massnahmenvollzug zuständig sind und der Bund, weil er den Bau und Betrieb von entsprechenden Einrichtungen mit jährlich bis zu 90 Millionen Franken unterstützt.

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