Der Bund soll die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer auch nach 2020 erheben dürfen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Verlängerung bis 2035 zugestimmt. Die kleine Kammer folgte oppositionslos ihrer vorberatenden Wirtschaftskommission, welche sich mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung für die neue Finanzordnung 2021 ausgesprochen hatte.
Das letzte Wort werden aber Volk und Stände haben. Der Bundesrat wollte die Finanzordnung ursprünglich so abändern, dass er direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer künftig unbefristet erheben kann. Nach Widerstand in der Vernehmlassung begrenzte er die Verlängerung auf 15 Jahre.
Da die neue Finanzordnung 2021 eine Veränderung der Verfassung darstellt, muss sie obligatorisch Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden. Sie soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten. Laut Finanzminister Ueli Maurer handelt es sich «um die wahrscheinlich wichtigste Vorlage der Legislatur».