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Bundesgericht gegen Sonko Gambischer Ex-Minister bekommt Geld nicht zurück

Bei der Festnahme von Ousman Sonko sind 14'000 Franken beschlagnahmt worden. Diese wollte er zurück.

  • Die 14'000 Franken, die bei einer Hausdurchsuchung beim ehemaligen gambischen Innenminister Ousman Sonko beschlagnahmt wurden, werden nicht freigegeben.
  • Das hat das Bundesgericht entschieden. Sonko wird beschuldigt, in seiner Heimat Verbrechen gegen die Menschlichkeit begannen zu haben.
  • Sonko ist seit Januar 2017 in der Schweiz in Haft.

Sonko will Geld für Wahlverteidiger

Video
Gambischer Ex-Minister ist als Asylsuchender in der Schweiz
Aus Rundschau vom 25.01.2017.
abspielen. Laufzeit 18 Minuten 21 Sekunden.

Bei der Festnahme Sonkos war Bargeld in Höhe von 14'000 Franken in verschiedenen Währungen beschlagnahmt worden. Sonko verlangte, dass ihm dieses Geld zur Deckung seiner Auslagen für seinen Wahlverteidiger ausgehändigt wird.

Bereits die Bundesanwaltschaft lehnte das Begehren ab, und die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts bestätigte diesen Entscheid Ende Juni.

Auch der Gang ans Bundesgericht bringt für Sonko nun nicht den erhofften Erfolg. Die Lausanner Richter folgen in ihrem Urteil der Argumentation der Vorinstanz.

Gelder bleiben blockiert

Was bisher geschah

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Der ehemalige gambische Innenminister Ousman Sonko kam im November 2016 als Asylbewerber ins kantonale Durchgangszentrum Kappelen/Lyss. Nachdem sein Hintergrund bekannt wurde, wurde er im Januar 2017 festgenommen.

Sie halten fest, dass der Beschuldigte einen amtlichen Verteidiger zur Seite gestellt bekommen habe. Es gebe keinerlei Gründe anzunehmen, dass mit diesem keine wirksame Verteidigung gewährleistet sei. Die beschlagnahmten Gelder bleiben damit für die Begleichung der Verfahrenskosten blockiert.

Ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege hat das Bundesgericht ebenfalls abgewiesen. Es schreibt, dass Sonko seine finanziellen Verhältnisse nicht hinreichend offengelegt habe.

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