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Bundesgericht zu Admeira Etappensieg für Verleger gegen die SRG

  • Das Uvek muss nochmals über die Zulässigkeit der SRG-Beteiligung an Admeira entscheiden.
  • Das Bundesgericht gewährt den Verlagen dabei Parteistellung.

Die bei den Verlegern umstrittene Vermarktungsplattform bündelt das Werbepotential von SRG, Swisscom und Ringier unter einem Dach. Das eidgenössische Kommunikationsdepartement (Uvek) hatte diese Zusammenarbeit 2016 bewilligt.

Den Protest der Verlage und ihre Forderung als Partei zum Verfahren zugelassen zu werden, lehnte das Uvek ab. Ein Fehler, sagt nun das Bundesgericht in seinem Urteil.

Verleger sind neu Teil des Verfahrens

Das Uvek muss deshalb noch einmal prüfen, ob die Zeitungsverlage durch Admeira in ihren Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Und die Verleger müssen an diesem zweiten Verfahren beteiligt werden.

Letztlich heisst das, dass die Verleger den Entscheid des Bundesamts vor Gericht werden anfechten können, wenn sie erneut nicht einverstanden sind.

Zweites Verfahren des Uvek läuft

Zur zielgruppenorientierten Werbung, die mit Admeira möglich würde, äussert sich das Bundesgericht nicht. Über diese neue Werbeform entscheidet das Uvek in einem separaten Verfahren.

Admeira ist schon an der Arbeit

Die Werbe-Kooperation Admeira von hat bereits im April 2016 ihren Betrieb aufgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte als Vorinstanz des Bundesgerichts vorsorgliche Massnahmen abgelehnt. Die Parteistellung der Medienunternehmen hatte es bestätigt.

Der Auseinandersetzung um die Beteiligung der SRG an Admeira liegt die Bestimmung des Radio- und Fernsehgesetzes zugrunde, wonach die SRG dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) vorgängig Tätigkeiten melden muss, die nicht in der Konzession festgelegt sind. Hat eine solche Aktivität erhebliche Auswirkungen auf den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen, kann das Uuvek Auflagen machen oder die Tätigkeit ganz verbieten.

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