Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Bundesgerichtsentscheid Niederlage für Lidl: Lindt-Goldhase geniesst Markenschutz

  • Die Schokoladenhasen von Lindt & Sprüngli geniessen gemäss Bundesgericht Markenschutz.
  • Das Unternehmen gewinnt einen Rechtsstreit mit dem deutschen Unternehmen Lidl.
  • Dieses hat ihre eigenen Schokohasen in einer ähnlichen Verpackung vermarktet, was nun nicht mehr erlaubt ist.
Lindt-Goldhasen stehen im Regal.
Legende: Die Lindt-Osterhasen geniessen Markenschutz. Das hat das Schweizer Bundesgericht entschieden. Keystone/WALTER BIERI

Das Bundesgericht schreibt in einer Mitteilung, dass der von Lidl vertriebene Schokoladenhase «in Form und Ausstattung» stark an das Konkurrenzprodukt von Lindt & Sprüngli erinnere. Die beiden Produkte seien «verwechselbar», also zu ähnlich zueinander. Das Handelsgericht, die Vorinstanz, hatte 2021 die Klage noch abgewiesen.

Audio
Aus dem Archiv: Grosser Ansturm für Schokoladenmuseum
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 10.09.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 33 Sekunden.

Das oberste Schweizer Gericht führte unter anderem aus, dass die Lindt-Goldhasen gemäss demoskopischen Umfragen «beim Publikum allgemeine Bekanntheit» erlangt hätten. Und: «Aufgrund ihres Gesamteindrucks lösen die Lidl-Hasen naheliegend Assoziationen zur Form des Lindt-Hasen aus; in der Erinnerung des Publikums können sie nicht auseinandergehalten werden.»

Das oberste Schweizer Gericht heisst daher die Beschwerde des Schweizer Traditionsunternehmens gut. Dem von Lindt & Sprüngli gegenüber Lidl geforderten Verbot wird deshalb stattgegeben. Die Schokohasen von Lidl müssen vernichtet werden.

Regionaljournal AG/SO, 29.09.2022, 12:00 Uhr;

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel