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Bundesgerichtsurteil Bub von christlicher Glaubensgruppe muss in den Schwimmunterricht

  • Eltern eines sechsjährigen Sohnes versuchten vergeblich, ihn aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht dispensieren zu lassen.
  • Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Eltern nun in einem Leitentscheid ab: Die verweigerte Dispensation sei mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar.
  • Es bestätigt mit diesem Urteil seine Rechtsprechung ab 2008, wonach Ausnahmen vom Besuch einzelner Fächer aus religiösen Gründen nur mit Zurückhaltung zu gewähren sind.

Die Eltern sind Angehörige der palmarianischen Kirche und wollten deshalb eine Dispensation vom obligatorischen Schwimmunterricht für ihren Sohn beim Schulrat Bürglen (UR) beantragen. Grund: Es sei Palmargläubigen verboten, Strände, Schwimmbäder oder ähnliche Orte aufzusuchen, wo es nach ihrem Verständnis eine unanständige Zurschaustellung geben könnte.

Gerichtskorrespondentin: «Bundesgericht ist einmal mehr streng»

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Kurzeinschätzung von SRF-Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi:

Das Bundesgericht ist einmal mehr sehr streng, wie schon bei muslimischen Mädchen. Das Besondere am heutigen Fall ist: Es geht um einen katholischen Schweizer Buben von der Palmarianischen Kirche. Diese Splittergruppe betrachtet die Zurschaustellung von Körpern als Todsünde. Wer ein Schwimmbad betritt, wird exkommuniziert.

Das Bundesgericht bezweifelt das nicht. Es sagt aber: Es sei wichtig, dass alle Kinder den Schwimmunterricht besuchen und nicht einer zum Aussenseiter werde, unabhängig von der Religion oder Herkunft. Es gehe nicht nur um die Integration von Ausländern, sondern um die Sozialisation. Und auch darum, dass alle schwimmen können und so Badeunfälle verhindert werden. Laut Bundesgericht ist das wichtiger als die Religionsfreiheit.

Wer diese Norm nicht einhalte, begehe eine Todsünde. Begehe ein Palmargläubiger eine Todsünde mehrfach, drohe die Exkommunikation. Durch die Pflicht zur Teilnahme am Schwimmunterricht sei es unmöglich, ihren Glaubensüberzeugungen nachzuleben.

Begründung des Bundesgerichts

Diese Argumente lässt das höchste Schweizer Gericht nicht gelten. Der Schwimmunterricht erfülle grundsätzlich für alle Schulkinder eine wichtige sozialisierende Funktion – unabhängig davon, welcher Herkunft sie seien und welcher Glaubensrichtung sie beziehungsweise vielmehr ihre Eltern folgen würden.

Was ist die palmarianische Kirche?

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Die Gründung der palmarianischen Kirche geht auf eine Marienerscheinung in Spanien im Jahr 1968 zurück, die von der katholischen Kirche nie anerkannt wurde. Es bildete sich eine sehr konservative Glaubensgruppe, bei der Maria eine zentrale Rolle einnimmt.

Die obligatorische Schule erfülle einen wichtigen Beitrag, Parallelstrukturen zu vermeiden und eine minimale soziale Kohäsion zu fördern, schreibt das Gericht weiter. Es weist zudem auf das gesundheitspolizeiliche Interesse am Erlernen schwimmerischer Fähigkeiten hin.

Kinder schwimmen im Pool mit Schwimmnudeln.
Legende: Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Eltern in einem Leitentscheid ab: Die verweigerte Dispensation sei mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar. KEYSTONE/DPA/Jens Kalaene

Das Argument der drohenden Exkommunikation relativiert das Bundesgericht: Die Gefahr einer Isolierung der betroffenen Kinder und Familien innerhalb ihrer Glaubensgemeinschaft sei auch für die Betroffenen in den bisher vom Bundesgericht beurteilten Fällen im Raum gestanden. Sie habe bislang allerdings nicht genügt, um einen Anspruch auf Dispensation zu begründen.

Transparenzhinweis

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In einer früheren Version dieses Artikels wurde der Bub im Titel als katholisch bezeichnet. Korrekt ist, dass er der palmarianischen Kirche angehört.

SRF 4 News, 17.3.2026, 12 Uhr ; 

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