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Bundesgerichtsurteil Wie geplant: Stadt Zürich darf Mohren-Inschriften abdecken

Die Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» im Zürcher Niederdorf dürfen laut Bundesgericht verdeckt werden.

Darum geht es: Zwei Inschriften im Zürcher Niederdorf sorgen seit Jahren für Diskussionen. «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» steht dort über Türbogen. Weil die Begriffe rassistisch behaftet sind, will die Zürcher Stadtregierung sie abdecken lassen. Geplant ist, dass sie reversibel abgedeckt werden; die Inschriften an sich also nicht beschädigt werden. Der Zürcher Heimatschutz hat sich bis vor Bundesgericht dagegen gewehrt. Nun ist das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eingetreten. Das Gericht äussert sich nicht inhaltlich, sagt aber, der Zürcher Heimatschutz sei nicht zur Beschwerde berechtigt. Für die Stadt Zürich bedeutet das: Die Inschriften dürfen definitiv verdeckt werden.

So haben die Vorinstanzen entschieden: Der Zürcher Heimatschutz war mit seiner Beschwerde im März 2023 vor dem Baurekursgericht zunächst erfolgreich. Das Gericht argumentierte, dass eine Abdeckung der Schriftzüge das Erscheinungsbild der schützenswerten Gebäude beeinträchtigen würde. Nachdem die Stadt Zürich das Urteil weitergezogen hatte, kam das Zürcher Verwaltungsgericht im Dezember 2024 zum gegenteiligen Schluss: Weil die geplanten Abdeckungen reversibel seien, würden die Gebäude in ihrem Wert nicht gefährdet, argumentierte es.

Eingangstür mit dem Schriftzug 'Zum Mohrenkopf' und Hausnummer 13.
Legende: Unter anderem über diese problematische Inschrift wird gestritten: Am Haus Neumarkt 13 steht «Zum Mohrenkopf». Die Stadt Zürich will die rassistische Inschrift abdecken. Keystone/Gaetan Bally

Das sind die Bedenken des Heimatschutzes: Der Zürcher Heimatschutz kritisiert, die Vorinstanz habe auf eine detaillierte Schutzabklärung und eine umfassende Interessensabwägung verzichtet. Es sei willkürlich angenommen worden, dass der Schutz der Inschriften durch die reversible Abdeckung nicht gefährdet sei. Der Zürcher Heimatschutz argumentiert zudem, dass die beiden Gebäude als Schutzobjekte gelten und die Schriftzüge bedeutend für das Erscheinungsbild der Fassaden seien. Der Heimatschutz plädiert daher dafür, dass ein erklärender Text zur Geschichte der Namenszüge angebracht wird. Entsprechende Infotafeln hat die Stadt bereits im Herbst 2021 angebracht.

Reaktion Heimatschutz auf das Urteil:

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Evelyne Noth, Präsidentin des Stadtzürcher Heimatschutzes, bedauert, dass das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht eingetreten ist. Es wäre wichtig gewesen, dass das Bundesgericht inhaltlich über die Frage entscheidet, ob die Inschriften abgedeckt werden dürfen, sagt sie. Evelyne Noth befürchtet auch, dass die Diskussion eine schweizweite Signalwirkung haben kann und auch bei anderen Denkmälern über eine Abdeckung oder Entfernung nachgedacht wird.

So argumentiert die Stadt Zürich: Für die Stadt ist klar, dass die Inschriften mit dem Wort «Mohr» eine rassistische Wirkung haben. Auf ihrer Webseite verweist sie darauf, dass das Wort seit jeher abwertend verwendet werde und im Kontext der Rassentheorie immer stärker negativ aufgeladen wurde. Die Stadt verweist zudem auf einen Bericht der ETH, den sie selbst in Auftrag gegeben hat. Dieser kommt zum Schluss, dass die Gebäude zwar schon früher mit «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» benannt wurden, die heute sichtbaren Inschriften aber jüngeren Datums seien. Sie seien im 20. Jahrhundert entstanden, als der Begriff «Mohr» bereits stärker negativ aufgeladen war.

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Korrektur

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In einer früheren Version des Artikels stand, das Bundesgericht habe die Beschwerde des Zürcher Heimatschutzes abgewiesen. Korrekt ist: Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde eingetreten.

SRF 4 News, 23.07.2025, 12 Uhr, noes

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