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Bundesrat Alain Berset Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Erpressungsversuch

Alain Berset ist im November 2019 Opfer eines Erpressungsversuchs einer Frau geworden. Was weiss man über den Fall?

Im November 2019 gab es einen Erpressungsversuch gegen Bundesrat Alain Berset. Der Gesundheitsminister erstattete Anzeige – die Bundesanwaltschaft brachte das Strafverfahren diesen September zum Abschluss. Der Fall wirft Fragen auf.

Was weiss man über den Erpressungsversuch gegen Bundesrat Berset? «Eine Person hat ehrverletzende und unwahre Behauptungen über das Privatleben von Alain Berset vor acht Jahren gemacht», sagte sein Sprecher auf Anfrage von SRF. Das war am 20. November 2019. Der Bundesrat schaltete einen Anwalt ein und erhob am 12. Dezember 2019 Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft. Die Person wurde tags darauf für acht Stunden in Polizeihaft genommen.

Wer ist die Täterin? Laut der «Weltwoche», die den Fall aufgedeckt hat, handelt es sich um eine Frau. Die Identität der Frau ist nicht bekannt.

Womit wollte die Frau Alain Berset erpressen? Was genau diese Frau an die Öffentlichkeit bringen wollte, weiss man nicht. Die entsprechende Stelle im Strafbefehl wurde geschwärzt. Das ist laut Bersets Anwalt Patrick Eisenhut legal. Er teilt mit, dass dies keine Sonderbehandlung für den Bundesrat sei. Und die Bundesanwaltschaft erklärt, damit wolle sie die Privatsphäre von Opfer und Täter bewahren.

Was für Material hat die Bundesanwaltschaft sichergestellt? Gegenüber SRF erklärte der Anwalt von Alain Berset, dass es sich beim Material um E-Mails, private Korrespondenz und ein Foto, welches «das Gesicht – und nur das Gesicht von Herrn Berset abbildet», handle. «Man könnte es problemlos auf Instagram stellen», schreibt Eisenhut. Bersets Sprecher sagt, es gebe keine verfänglichen Fotos und auch sonst keine belastenden Informationen. Der Bundesrat sei nicht erpressbar.

Gibt es diese Dokumente noch oder wurden sie gelöscht? In den Ermittlungsakten sind laut Bundesanwaltschaft alle Dokumente vorhanden, so wie es die Strafprozessordnung vorsieht. Die Bundeskriminalpolizei hat lediglich verschiedene Datenträger der Frau beschlagnahmt und sämtliche Daten darauf gelöscht. Diese Löschung ist legal. Es wurde also nicht alles komplett gelöscht.

Aufsichtsbehörde klärt Rolle der Bundesanwaltschaft

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Der Erpressungsversuch gegen Bundesrat Berset hat weitere Kreise gezogen. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat aufsichtsrechtliche Abklärungen eingeleitet. Laut der Westschweizer Zeitung «24heures» sollen diese das Verhalten der Bundesanwaltschaft in dieser Sache klären.

Gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA teilt die AB-BA mit, dass der Ausgang der Aufklärungen offen sei. «Derzeit ist schwer abschätzbar, wie lange es dauern wird, bis die Ergebnisse vorliegen.»

Wurde die Frau verurteilt? Ja, die Frau erhielt eine Strafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken bedingt auf zwei Jahre. Neben einer unbedingten Busse von 900 Franken muss sie zudem die Verfahrenskosten von 2500 Franken tragen. Das steht im öffentlich aufgelegten Strafbefehl vom 14. September 2020. Interessant: Die Frau nahm noch am 12. Dezember von ihrer Geldforderung Abstand und bezeichnete ihre eigenen Behauptungen als nicht zutreffend. Sie retournierte die Dokumente an den Bundesrat.

Gab es bereits zuvor Erpressungsversuche gegen Bundesrat Alain Berset? Laut Bersets Sprecher ist der Bundesrat immer wieder Opfer von strafbaren Handlungen. Einen Erpressungsversuch gab es aber zuvor noch nie. Die Frau versuchte Alain Berset demnach nur einmal zu erpressen.

Muss Bundesrat Berset mit politischen Konsequenzen rechnen? Das ist noch unklar. «Politisch hat die Angelegenheit, soweit ich das zurzeit abschätzen kann, wohl keine Folgen. Sie betrifft offenbar das Privatleben des Bundesrates», sagt SRF-Inlandredaktorin Sabine Gorgé. «Strafrechtlich gesehen ist die Sache abgeschlossen. Natürlich wird nun spekuliert, was dahinterstecken könnte. Ob und was davon allenfalls an Alain Berset hängen bleibt, wird sich zeigen.»

Echo der Zeit, 23.11.20, 18 Uhr ; 

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