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Sozialhilfe für Ausländer Bundesrat erwägt Einschränkungen

  • Der Bundesrat will prüfen, ob der Bund den Zugang zur Sozialhilfe für Ausländer aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA einschränken oder ausschliessen kann. Er befürwortet ein Postulat der Staatspolitischen Kommission des Ständerates.
  • Vorerst sollen Daten etwa zu Nationalitäten ausländischer Sozialhilfebezüger und deren Status zum Zeitpunkt der Zuwanderung erhoben werden.
  • Im Parlament ist auch die Sozialhilfe für Zuwanderer aus der EU ein Thema. SVP-Nationalrat Adrian Amstutz (BE) verlangte vom Bundesrat Auskunft dazu.
  • Die Sozialhilfequote von Personen aus der EU betrug im Jahr 2015 3,1 Prozent, wie der Bundesrat festhält. In der Gesamtbevölkerung lag die Quote leicht höher bei 3,2 Prozent.
  • Anspruch auf Sozialhilfe haben nur jene, die mindestens ein Jahr in der Schweiz gearbeitet haben. Sie behalten ihr Aufenthaltsrecht noch während sechs Monaten ab Stellenverlust oder ab Ende der Arbeitslosenentschädigung.

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7 Kommentare

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  • Kommentar von Dölf Meier  (Meier Dölf)
    Mit einem solchen Bericht kann ich nichts anfangen. Er sagt kaum was aus. 3,1 und 3,2 Prozent. Wie viel sind die Gesamtkosten nach Nationen und Anteil an der Bevölkerung. Ich habe vermehrt den Eindruck, dass uns Regierung, Parlamentarier, Verwaltung und Medien nicht die volle Wahrheit sagen wollen.
  • Kommentar von Rolf Bolliger  (jolanda)
    Die Schweiz ist und wird nicht das einzige Land sein, das endlich bei der Sozial-Hilfe rigoros über die Bücher gehen muss! Wenn das so weitergeht mit der "Völkerwanderung" aus Afrika und anderen Länder, wird unsere soziale Wohlfahrt völlig zusammen brechen! Am schlimmsten davon werden all jene betroffen sein, die während 40-55Jahren ohne Unterbruch Beiträge ins Sozialwesen einbezahlt haben! Jetzt werden immer mehr Leute mit den gleichen Leistungen versorgt, die nie einen Rappen einbezahlt haben!
    1. Antwort von Nicolas Dudle  (Nicolas Dudle)
      Bitte lesen Sie den fünften Punkt der Auflistung. Darin ist die heutige Regelung umschrieben; sie konterkariert Ihren masslos übertriebenen emotionalen Satz.
    2. Antwort von Manuela Fitzi  (Mano)
      Herr Dudle, es ist allseits bekannt und wird rege debattiert, dass die anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene auch Anspruch auf Sozialhilfe haben, ohne eine Minute in CH gearbeitet zu haben, samt zahlreichen Kindern/Eltern, die erst in den kommenden Jahren nachziehen werden.
    3. Antwort von Dölf Meier  (Meier Dölf)
      Nicolas Dudle, wovon sollen diejenigen Leben die nicht dem fünften Punkt entsprechen?
  • Kommentar von Franz NANNI  (Aetti)
    Wenn es reicht kann man ja mit der grossen Kele anrichten, wenn allerdings Knappheit im Anzug ist.. na dann muss man restriktive werden...