Weil jährlich Hunderte von Organen fehlen, lanciert der Bundesrat einen Aktionsplan. Ziel: 160 statt wie heute 100 Spender pro Jahr. Mit diesem Vorgehen orientiere man sich an Spanien, Österreich und Australien. Diese Länder hätten die Zahl der Organspenden erhöhen können.
Absage an Widerspruchslösung
Mit seinen Vorschlägen erteilt der Bundesrat der automatischen Organspende eine Abfuhr. Damit werden auch künftig in der Schweiz nach dem Tod nicht automatisch Organe entnommen, sofern der Patient dies nicht anders gewünscht hat. Unter anderem kennen Frankreich und Italien eine solche sogenannte Widerspruchslösung. Dort ist die Spenderquote doppelt so hoch wie in der Schweiz.
Gesundheitsminister Alain Berset sagte dazu gegenüber SRF, man müsse realistisch sein. Mit dem Aktionsplan wolle man die Zahl der Spender um 50 Prozent steigern, das sei schon ziemlich viel. Ausserdem sei das Thema heikel: «Wir müssen mit viel Fingerspitzengefühl arbeiten», so der Gesundheitsminister weiter.
Für den Aktionsplan will der Bundesrat mit den Kantonen und den Akteuren im Gesundheitswesen die Schwerpunkte definieren. Die Umsetzung soll bis 2017 erfolgen. Man habe gesehen, dass vor allem Länder, die Aktionspläne umgesetzt hätten, mehr Organspender hätten, sagte Berset weiter. Eine Einführung der Widerspruchslösung löse nicht alle Probleme.
Verbände sind nicht zufrieden
Dass die Widerspruchslösung nicht in der Botschaft des Bundesrats enthalten ist, hat bei Trix Heberlein, Stiftungsratspräsidentin von Swisstransplant, für Enttäuschung gesorgt. Ausserdem hätte sie sich gewünscht, dass man verstärkt auf eine Förderung der Organspende setzt – anstatt lediglich neutral zu informieren, wie sie gegenüber SRF sagte.
Auch Margrit Kessler von der Stiftung Patientenschutz ist nicht vollends zufrieden. Ihr ist die Möglichkeit von operativen Eingriffen bei lebenden Patienten zur Vorbereitung von Organspenden ein Dorn im Auge, wie sie zu SRF sagte.
Teilrevision des Transplantationsgesetzes
Unabhängig vom Aktionsplan legte der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes vor. Künftig sollen Grenzgänger bei der Zuteilung von Organen nicht mehr benachteiligt werden. Zudem sollen die engsten Angehörigen wegen einer Organentnahme angefragt werden dürfen, sobald entschieden ist, dass die lebenserhaltenden Massnahmen abgebrochen werden.
Derzeit warten in der Schweiz rund 1100 Personen auf ein Spenderorgan – Tendenz steigend. Jährlich sterben bis zu 100 Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Organ erhalten. Laut der Organisation Swisstransplant ist die Warteliste seit 2005 um 71 Prozent gewachsen.