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Verzinsung der Pensionskassenguthaben
Aus Tagesschau vom 07.11.2018.
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Bundesrat ignoriert Empfehlung Zinssatz für Pensionskassengelder bleibt unverändert

  • Überraschung beim Mindestzins: Eine Senkung sei dieses Jahr nicht angezeigt, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
  • Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hatte ihm empfohlen, den Mindestzinssatz auf 0,75 Prozent zu senken.
  • Der Bundesrat verweist jedoch auf die gute Börsen-Entwicklung im letzten Jahr bei gleichzeitig tiefer Mindestverzinsung.

Das Börsenbarometer Swiss Performance Index habe letztes Jahr um 19,9 Prozent zulegt, argumentiert der Bundesrat. Im laufenden Jahr waren es bis Ende September allerdings nur noch 0,5 Prozent.

Renditen letztes Jahr kein Problem

Auch mit Immobilien könnten ansprechende Renditen erzielt werden, hält die Landesregierung fest. Die neue Formel der BVG-Kommission zur Festsetzung des Mindestzinssatzes basiert auf dem langfristigen Durchschnitt der 10-jährigen Bundesobligationen. Die Formel hat für Ende September einen Zinssatz von 1,03 Prozent ergeben.

Dass der Bundesrat von der Empfehlung der BVG-Kommission abweicht, kommt selten vor. Nach Angaben des Bundesamts für Sozialversicherungen war das 2004 und 2005 der Fall.

Kleine Senkung, grosse Wirkung

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Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Bei einem Alterskapital von 300'000 Franken bedeutet eine Senkung um 0,25 Prozentpunkte 750 Franken weniger Zins im Jahr und damit auch weniger künftige Rente.

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BVG: Mindestzinssatz bleibt bei einem Prozent
aus Heute um Vier vom 07.11.2018.
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