Der Bundesrat hat erstmals die wichtigsten Punkte der nächsten Reform «AHV 2030» skizziert. Diese wird nötig, weil der erste Teil der Generation der Babyboomer nun in Rente gehen wird. Diese besonders geburtenstarken Jahrgänge hatten in den letzten Jahrzehnten viel in die AHV eingezahlt. «Aus Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern werden Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger», sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Was früher ein Vorteil für die AHV gewesen sei, werde jetzt zu einer Herausforderung. SRF-Bundeshausredaktor Andreas Stüdli mit den Antworten zu den wichtigsten Fragen.
Wie will der Bundesrat verhindern, dass die AHV in Schieflage gerät?
Der Bundesrat will die AHV auch künftig hauptsächlich über die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer finanzieren. Er verzichtet ganz auf Experimente wie neue Finanzierungsquellen. Also auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, einer neuen Erbschaftssteuer oder einer Grundstückgewinnsteuer. So, wie es die Linken verlangt hatten. Aber auch Forderungen der FDP, der SVP und der Wirtschaftsverbände nach einer weiteren Erhöhung des Rentenalters kommen für den Bundesrat bislang nicht infrage. Das sei zurzeit nicht mehrheitsfähig, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Dennoch will sie Anreize setzen, damit mehr Menschen über das Pensionsalter hinaus arbeiten.
Mit welchen Anreizen soll die Pension aufgeschoben werden?
Zum einen soll es keine Obergrenze mehr geben. Bisher können Menschen, die nach dem 65. Altersjahr noch arbeitstätig bleiben wollen, die AHV-Rente aufschieben, bis sie 70 Jahre alt sind. Künftig soll es keine Obergrenze mehr geben. Zum anderen überlegt sich der Bundesrat, die Frühpensionierungen weniger attraktiv zu machen. Etwa über die finanziellen Bedingungen bei einem Vorbezug der Rente.
Was kommt neben den Babyboomern auf die AHV zu?
Nicht nur die Zahl der Pensionäre wird bis 2035 stark ansteigen und die AHV-Finanzen belasten. Auch die 13. AHV-Rente wird Ende 2026 zum ersten Mal ausbezahlt. Das kostet über vier Milliarden Franken pro Jahr. Die Finanzierung ist aber noch nicht geregelt. Der Vorschlag des Bundesrats, diese 13. AHV-Rente rein über die Mehrwertsteuer zu finanzieren, fiel bislang im Parlament durch. In der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats wurde ein eigener Vorschlag ausgearbeitet. Ob dieser eine Mehrheit in National- und Ständerat finden wird, ist aber offen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider forderte deshalb heute das Parlament dazu auf, die Finanzierung der 13. AHV-Rente rasch zu regeln.
Der Bundesrat wagt keine umfassende Reform. Warum ist er so zurückhaltend?
Der Bundesrat will wohl erst einmal den Puls messen und schauen, wie diese Vorschläge ankommen. Die Vorsicht ist sicher auch vom Schicksal früherer AHV-Vorlagen geprägt. Vor drei Jahren wurde eine AHV-Reform knapp angenommen, mit der das Frauenrentenalter schrittweise auf 65 Jahre erhöht wird. Davor waren 20 Jahre lang alle grossen Reformvorhaben gescheitert. Der Bundesrat scheint sich hier auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt zu haben. Und er will offenbar links und rechts keine Fronten gegen eine grundlegende Reform öffnen. Wegen der noch ungeklärten Finanzierung der 13. AHV-Rente will der Bundesrat eine Reform aufgleisen, mit der die AHV-Finanzen vorerst stabil gehalten werden.