- Der Bundesrat will eine Änderung bei den Löhnen von Angestellten der Bundesverwaltung.
- Dafür hat er verschiedene Massnahmen vorgestellt.
- Insgesamt werde das Lohnsystem dadurch stärker an Lohnsysteme anderer Unternehmen angenähert und «stärker marktorientiert», teilte die Landesregierung mit.
An seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat ein entsprechendes Detailkonzept genehmigt. Zu diesem Konzept gehört gemäss Mitteilung, dass die heute geltende, je nach individueller Leistungsbeurteilung langsamer oder schneller verlaufende automatische Lohnentwicklung hin zum Maximum der jeweiligen Lohnklasse aufgehoben wird.
Künftig werde die Lohnentwicklung einem systembasierten Modellverlauf folgen, der bei konstant guter Leistung zum Ziellohn führe. Dieser Ziellohn liege unter dem Lohnklassenmaximum. Bei konstant sehr guten Leistungen könnten die Angestellten das Maximum weiterhin erreichen.
Die Lohnentwicklung erfolge in Zukunft mit geringeren jährlichen Lohnschritten. Doch seien die Anfangslöhne tendenziell höher. Der Bundesrat erhofft sich dadurch positive Auswirkungen bei der Personalgewinnung. Die Neuerung trage auch den im Vergleich zu früher eher kürzeren Verweilzeiten an einer Arbeitsstelle Rechnung.
Zudem hebt der Bundesrat den ihm zufolge wegen der zunehmenden Mobilität nicht mehr zeitgemässen Ortszuschlag auf. Er sollte die regionalen Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten ausgleichen. Dieser Zuschlag wird in den Grundlohn integriert.
Nicht Teil von Sparpaket
Der Bundesrat setzt mit den Neuerungen gemäss Mitteilung frühere Beschlüsse um, die auf ein Postulat der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) zurückgehen. Sie seien nicht Teil von Entlastungsmassnahmen im Personalbereich, steht in der Mitteilung weiter.
Die Lohnkosten der Bundesverwaltung dürften sich mit der Systemumstellung mittel- bis langfristig leicht verringern. In einem nächsten Schritt werden nun die rechtlichen Grundlagen im Bundespersonalrecht angepasst.