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Keine Ausschaffung für Bagatelldelikte
Aus 10 vor 10 vom 26.06.2013.
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Schweiz Bundesrat will Ausländer nur bei schweren Delikten ausweisen

Der Bundesrat möchte deutlich strengere Regeln punkto Ausschaffung von Ausländern. Den Initianten gehen die Bestimmungen allerdings zu wenig weit gehen.

Der Bundesrat hat heute den Vorschlag zur Ausschaffungsinitiative verabschiedet: Entgegen dem Willen der Initianten werden kriminelle Ausländer nicht automatisch ausgeschafft. Ein Strafgericht soll bestimmen, wer des Landes verwiesen wird. Es ist allerdings klar festgelegt, wer gehen muss.

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Ausweisung nur bei schweren Delikten – Ärger ist vorprogrammiert
aus Info 3 vom 26.06.2013.
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Die Regelung betrifft nur Ausländer, die schwere Delikte begangen haben. Es geht in diesen Fällen um schwere Gewalt- und Sexualstraftaten oder auch schwere Vermögensdelikte. Für eine Ausschaffung muss das Strafmass im Minimum sechs Monate betragen.

Dies entspricht nicht dem Willen der SVP, die die Initiative lanciert hat. Die Partei möchte auch leichtere Delikte wie einfache Körperverletzung berücksichtigt haben.

SVP will strikte Umsetzung

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Das Volk hat vor zweieinhalb Jahren entschieden: Kriminelle Ausländer sollen automatisch des Landes verwiesen werden. Der heutige Vorschlag des Bundesrates wird später im Parlament behandelt. Verärgert über die Debatten zu ihrer Initiative reichte die SVP eine neue Initiative ein, die eine strikte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative verlangt.

Menschenrechte berücksichtigt

Der Bundesrat will weiter, dass ein Landesverweis 5 bis 15 Jahren dauert, im Wiederholungsfall sind es 20 Jahre. Das Gericht soll aber von einer Ausschaffung absehen können, wenn Menschenrechte verletzt werden.

Dazu gehört das Recht auf Familienleben. Ebenso darf ein Richter einen Flüchtling nicht in einen Staat zurückschicken, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion oder seiner politischen Anschauungen gefährdet ist.

Sozialbetrüger müssen gehen

Allerdings hat der Bundesrat in seinem Vorschlag auch Verschärfungen drin: Wer einen schweren Steuerbetrug begeht oder Abgaben in grossem Stil nicht bezahlt, soll wie beim Sozialbetrug des Landes verwiesen werden können.

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