Der Bundesrat hat heute den Vorschlag zur Ausschaffungsinitiative verabschiedet: Entgegen dem Willen der Initianten werden kriminelle Ausländer nicht automatisch ausgeschafft. Ein Strafgericht soll bestimmen, wer des Landes verwiesen wird. Es ist allerdings klar festgelegt, wer gehen muss.
Die Regelung betrifft nur Ausländer, die schwere Delikte begangen haben. Es geht in diesen Fällen um schwere Gewalt- und Sexualstraftaten oder auch schwere Vermögensdelikte. Für eine Ausschaffung muss das Strafmass im Minimum sechs Monate betragen.
Dies entspricht nicht dem Willen der SVP, die die Initiative lanciert hat. Die Partei möchte auch leichtere Delikte wie einfache Körperverletzung berücksichtigt haben.
Menschenrechte berücksichtigt
Der Bundesrat will weiter, dass ein Landesverweis 5 bis 15 Jahren dauert, im Wiederholungsfall sind es 20 Jahre. Das Gericht soll aber von einer Ausschaffung absehen können, wenn Menschenrechte verletzt werden.
Dazu gehört das Recht auf Familienleben. Ebenso darf ein Richter einen Flüchtling nicht in einen Staat zurückschicken, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion oder seiner politischen Anschauungen gefährdet ist.
Sozialbetrüger müssen gehen
Allerdings hat der Bundesrat in seinem Vorschlag auch Verschärfungen drin: Wer einen schweren Steuerbetrug begeht oder Abgaben in grossem Stil nicht bezahlt, soll wie beim Sozialbetrug des Landes verwiesen werden können.