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Sozialversicherungs-Betrug Bundesrat will Einsatz von Detektiven regeln

  • Sozialversicherungen sollen bei Verdacht auf Missbrauch Detektive einsetzen dürfen.
  • Eine entsprechende Änderung des Sozialversicherungsrechts hat der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt.
  • Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das die gesetzliche Grundlage dazu in der Schweiz für ungenügend hielt.

Haben Sozialversicherungen den konkreten Verdacht, dass jemand zu Unrecht Leistungen bezieht oder zu beziehen versucht, sollen sie Detektive einsetzen dürfen. Der Bundesrat will dafür eine einheitliche gesetzliche Grundlage schaffen.

Er hat die dazu nötige Revision des Sozialversicherungsrechts in die Vernehmlassung geschickt. Darin schlägt er vor, dass Personen nur beobachtet werden können, wenn sie sich an einem allgemein zugänglichen Ort befinden. Zudem soll eine Observation auf 20 Tage innerhalb dreier Monate beschränkt sein.

Nicht untertauchen und weiter kassieren

Missbrauch bei der IV

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Im Jahr 2015 hat die Invalidenversicherung in 1900 Fällen Ermittlungen wegen Verdachts auf Versicherungsmissbrauch aufgenommen und insgesamt 1940 Ermittlungen abgeschlossen. Dabei bestätigte sich der Verdacht in 540 Fällen. Daraus resultierten Einsparungen von rund 154 Millionen Franken bei jährlichen Kosten von rund 8 Millionen Franken.

Weiter will der Bundesrat sicherstellen, dass verurteilte Personen, die sich dem Straf- oder Massnahmenvollzug entziehen, keine Leistungen erhalten. Künftig sollen Überweisungen in solchen Fällen sistiert werden können. Heute dürfen Zahlungen erst eingestellt werden, wenn sich die betreffende Person im Vollzug befindet.

Die Versicherungen sollen ihre Leistungen zudem vorsorglich einstellen können, wenn jemand die Meldepflicht verletzt hat oder einer Kontrolle nicht fristgerecht nachgekommen ist. Solche vorsorglichen Leistungseinstellungen werden zwar bereits praktiziert, doch die Gerichte beurteilten die Zulässigkeit dieser Massnahme bisher unterschiedlich.

Strassburg widerspricht Bundesgericht

Heute ist die gesetzliche Grundlage in der Schweiz vor allem für Observationen ungenügend. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg vergangenen Herbst festgestellt. Entsprechende Anpassungen im Sozialversicherungsgesetz waren zwar bereits geplant. Weil das Bundesgericht die Überwachung von Versicherten aber mehrfach als legal bezeichnet hatte, ging man davon aus, der Einsatz von Versicherungsdetektiven sei genügend abgesichert.

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