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Legende: Für Observationen von mutmasslichen Versicherungsbetrügern braucht es eine gesetzliche Grundlage. Keystone

Schweiz Versicherungen sollen Detektive einsetzen dürfen

Versicherer sollen bei Verdacht auf Sozialmissbrauch Detektive einsetzen dürfen. Nach einer Rüge des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) wollen die Bundesbehörden eine gesetzliche Grundlage für die Observation von Versicherten schaffen.

Der Bund will eine gesetzliche Grundlage für die Beobachtung mutmasslicher Versicherungsbetrüger schaffen. Geplant ist eine Bestimmung, die für alle Sozialversicherungsleistungen gültig sein soll.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen will die Bestimmung im Bundesgesetz über das Sozialversicherungsrecht verankern. Dieses wird ohnehin angepasst: Der Bundesrat hat angekündigt, bis Ende Jahr eine Revision in die Vernehmlassung zu schicken.

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Reaktion auf EGMR-Urteil

Das Innendepartement reagiert damit auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) vom Oktober. Dieser hatte einer 62-jährigen Zürcherin Recht gegeben, die mit Hilfe von Privatdetektiven eines Versicherers observiert worden war.

Der EGMR kam zum Schluss, dass die heimliche Überwachung einen Eingriff in die Privatsphäre der Frau darstelle – auch wenn die Observationen ausschliesslich im öffentlichen Raum durchgeführt worden sind.

Das Vorgehen sei nicht gesetzeskonform, rügten die Richter. Die entsprechenden Vorschriften in der Schweiz seien zu vage. So werde nicht präzisiert, wie lange die Überwachung dauern und was eine Versicherung mit den gesammelten Informationen tun dürfe.

In 140 Fällen erfolgreich

Eine explizite Grundlage für Observationen gibt es heute im Invalidenversicherungsgesetz. Dort ist verankert, dass die IV-Stellen Spezialisten beiziehen können, um ungerechtfertigten Leistungsbezug zu bekämpfen.

Laut dem Hintergrunddokument «Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs in der IV» hatten im Jahr 2015 IV-Ermittlungen in 540 Fällen eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rentenleistung zur Folge. Damit sparte die Versicherung rund 154 Millionen Franken ein. In 140 dieser Fälle wurde auf Observationen zurückgegriffen.

Suva will rasche Lösung

Künftig soll das Observieren beispielsweise auch der Suva erlaubt sein, die in den EGMR-Fall nicht involviert war, aber vom Urteil betroffen ist. Nach dem Urteil hatte sie den Einsatz von Detektiven gegen mögliche Versicherungsbetrüger gestoppt. Gleichzeitig forderte die Suva, dass das Parlament rasch eine gesetzliche Grundlage schaffen müsse, damit sie die Praxis mit klaren Regeln wieder aufnehmen könne.

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