- Der Bundesrat will die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass künftig in der ganzen Schweiz elektronisch abgestimmt werden kann.
- Das hat er an seiner heutigen Sitzung beschlossen.
- Die Einführung des E-Voting bleibt für die Kantone aber vorerst freiwillig.
- Arbeiten am sogenannten E-Collecting, also dem Unterschriftensammeln für Initiativen übers Internet, werden aber nicht weitergeführt.
Seit 2004 gab es über 200 «erfolgreiche Versuche» in insgesamt 14 Kantonen, bei denen vor allem Auslandschweizer elektronisch ihre Stimme abgeben konnten. Nun will der Bundesrat zusammen mit den Kantonen die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um den bisherigen Versuchsbetrieb «in einen ordentlichen Betrieb» zu überführen.
Künftig soll das E-Voting als gleichwertiger Kanal neben der Urne und der brieflichen Stimmabgabe etabliert werden. Davon erhofft sich der Bundesrat eine Signalwirkung für die gesamtschweizerische Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe. Denn: Die Kantone können auch künftig selber entscheiden, ob sie diese einführen wollen oder nicht. Zumindest vorerst.
Für E-Collecting fehlen Ressourcen
Weiter hat der Bundesrat festgelegt, dass Schritte hin zur papierlosen Stimmabgabe an die Hand genommen werden müssen. Dabei soll der Prozess der Stimmabgabe vollständig digitalisiert werden. Die Zustellung von Stimm- und Wahlzetteln beispielsweise könnte künftig also ganz oder zum Teil wegfallen. Die rechtlichen wie technischen Voraussetzungen will der Bundesrat ebenfalls mit den Kantonen erarbeiten.
Das sogenannte E-Collecting ist für den Bundesrat hingegen vorerst kein Thema mehr. Damit könnten Unterschriften für Initiativen oder Referenden über das Internet gesammelt werden. Um die Arbeiten daran weiterzuführen, fehle es schlicht an Ressourcen.