- Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat die Freiheitsstrafe für den früheren Portfolio-Manager der St. Galler Pensionskasse von 20 auf 28 Monate erhöht.
- Sechs Monate der Strafe müssen vollzogen werden, wobei dies auch in Form einer Halbgefangenschaft oder mit einer elektronischen Fussfessel geschehen kann.
- Dem 51-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, mehrfach Insiderinformationen beim Kauf von Aktien ausgenützt zu haben.
Die Berufungskammer hat zudem eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 220 Franken verhängt. Der ehemalige Portfolio-Manager schuldet der Eidgenossenschaft ausserdem eine Ersatzforderung von 1.18 Millionen Franken. Dies entspricht fast 38 Prozent des von ihm erzielten Gewinnes durch seine privaten Börsengeschäfte. Diese koordinierte er jeweils mit jenen für die Pensionskasse.
Wie aus dem Urteil der Berufungskammer hervorgeht, hat ihn das Gericht des mehrfachen Ausnützens von Insiderinformationen und des mehrfachen Versuchs dazu für schuldig befunden. Bereits rechtskräftig ist die Verurteilung des Mannes wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung und mehrfacher Geldwäscherei.
Private und berufliche Käufe koordiniert
Die Fälle des Ausnützens von Insiderinformationen gehen auf die Zeit zwischen Januar 2014 und Oktober 2016 zurück. Der Portfolio-Manager betrieb damals ein als Front-Running bezeichnetes Vorgehen. Bevor er Aktien für den von ihm verwalteten Fonds der Pensionskasse tätigte, kaufte er für sich persönlich die gleichen Titel.
Wegen des zum Teil erheblichen Handelsvolumens stieg der Aktienpreis, sodass der 51-Jährige seine Titel in 122 Fällen mit Gewinn verkaufen konnte – 77 Mal ging der Plan nicht auf, sodass es aus strafrechtlicher Sicht beim Versuch blieb.
Das Dispositiv des vorliegenden Falles wurde den Parteien vergangenen Juni schriftlich eröffnet. Nun wurde das begründete Urteil versandt. Dieses ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.