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Bundesverwaltungsgericht Russischer Milliardär fordert Streichung von Sanktionsliste

  • Ein in der Schweiz wohnhafter russischer Milliardär will von der Sanktionsliste gegen Russland gestrichen werden.
  • Das forderte Andrej Melnitschenko an einer öffentlichen Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
  • Die Schweiz würde damit ihre völkerrechtliche Verantwortung missachten, argumentiert das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).

An einer ausserordentlichen Sitzung hat der Bundesrat im Februar 2022 beschlossen, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. Dies als Reaktion auf den Angriff Russlands auf die Ukraine. In der Folge hat die Schweiz Vermögenswerte von fast 2000 Personen gesperrt, die in einer Verbindung zur russischen Regierung stehen sollen – insgesamt geht es dabei um Vermögenswerte in der Höhe von über sieben Milliarden Franken.

Nun wehren sich allerdings zwei dieser Sanktionierten – und sind mit einer Beschwerde vor das Bundesverwaltungsgericht gelangt. Am Mittwoch fand die öffentliche Parteiverhandlung statt, an welcher nun die Identität der beiden Beschwerdeführer gelüftet wurde. Es handelt sich um den russischen Unternehmer und Investor Andrei Melnitschinko und dessen Ehefrau Aleksandra. Melnitschinko ist unter anderem am Düngemittelhersteller Eurochem beteiligt, sein Privatvermögen soll sich auf fast 20 Milliarden Dollar belaufen.

Der Anwalt von Melnitschenko und dessen Ehefrau erklärte heute vor Gericht, dass seine Mandanten zu Unrecht auf der von der Schweiz übernommenen EU-Sanktionsliste stünden. Melnitschenko pflege keine Beziehungen zur russischen Regierung und habe keinen Einfluss auf militärische Handlungen in der Ukraine. Vielmehr habe er diesen Krieg mehrfach verurteilt.

Mann in Anzug bei Veranstaltung.
Legende: Andrej Melnitschenko heir beim St.Petersburg International Economic Forum (SPIEF) in St.Petersburg im Juni 2021. Andrey Rudakov/Bloomberg via Getty Images

Das Paar und die beiden Kindern lebten zudem seit 2005 nicht mehr in Russland und hatten ihren Wohnsitz nach St. Moritz verlegt. Diesen hätten sie wegen den Sanktionen aber verlassen müssen, so der Anwalt weiter. Ein Leben in der Schweiz sei nicht mehr möglich, wenn alle Kreditkarten gesperrt seien und man alltägliche Dinge nicht mehr erledigen könne. Mit solchen Sanktionen würden Unbeteiligte bestraft, statt Russland tatsächlich die Stirn zu bieten.

Geschäfte auf Frau übertragen

Der Vertreter des WBF zeichnete indes ein anderes Bild: Andrej Melnitschenko zähle zum engeren Zirkel des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Er habe Putin noch 2022 getroffen, nachdem dieser bereits den Angriff auf die Ukraine befohlen habe – und auch später, habe er sich noch mehrmals bei Treffen mit wichtigen, russischen Wirtschaftsführern gezeigt. Ausserdem gehörte er zu den grössten Steuerzahlern der russischen Regierung, die verantwortlich gewesen seien für die Annexion der Halbinsel Krim und die Destabilisierung der Ukraine.

Weiter argumentierte der Rechtsvertreter des WBF, dass sich Melnitschenko just am Vortag seiner Sanktionierung aus Unternehmensfunktionen zurückgezogen habe, was ein klarer Hinweis für ein Umgehungsmanöver sei. Eurochem würde er jedoch weiterhin über seine Frau kontrollieren, der er die Verantwortung übertragen habe.

Noch kein Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht lehnte schon mehrere Beschwerden gegen Sanktionen ab. Im Fall Melnitschenko fällte das Gericht am Mittwoch kein Urteil. Dieses wird in einigen Wochen erwartet. 

SRF 4 News, 15.04.2026, 19 Uhr ; 

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