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Solidarität soll nicht länger strafbar sein
Aus Echo der Zeit vom 21.08.2019. Bild: Keystone
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Busse von 800 Franken Kein Freispruch für Flüchtlingshelferin Anni Lanz

  • Das Walliser Kantonsgericht hat die Busse von 800 Franken gegen Anni Lanz wegen Fluchthilfe bestätigt.
  • Das Bezirksgericht Brig befand Lanz im Dezember 2018 der Förderung der illegalen Einreise für schuldig.
  • Amnesty International bedauert das Urteil.

Die 73-jährige Basler Menschenrechtsaktivistin war in erster Instanz zu einer Busse von 800 Franken sowie Verfahrenskosten von insgesamt 1400 Franken verurteilt worden. Das Walliser Kantonsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil.

Amnesty International sprach von einer «traurigen Niederlage» für alle Menschen, die sich für die Rechte von Migranten, Asylbewerbern oder ausgeschafften Personen engagierten. Lanz habe aus reinem Mitgefühl gehandelt, die Sanktionierung ihres Handelns sei überaus ungerecht, sagte Muriel Trummer von Amnesty International Schweiz, die am Prozess dabei gewesen war.

Das ist die Geschichte von Lanz

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Die frühere Generalsekretärin der Organisation Solidarité sans frontières hatte am 24. Februar 2018 versucht, einen afghanischen Asylbewerber die Schweiz zurückzubringen, der nach Italien ausgeschafft worden war. Der Mann hatte der afghanischen Armee angehört und war zu Verwandten in die Schweiz geflüchtet, wo er von der Tötung seiner Frau und seines Kindes in Afghanistan erfuhr.

Der unter einem schweren posttraumatischen Belastungssyndrom leidende Mann war in der Schweiz vier Mal in einer psychiatrischen Klinik und versuchte sich mehrmals das Leben zu nehmen. Lanz lernte ihn im Ausschaffunsgefängnis in Basel kennen.

Nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war, wurde er nach Italien ausgeschafft. Da er dort nie ein Asylgesuch gestellt hatte, verweigerten die italienischen Behörden laut einem Bericht der Wochenzeitung WOZ seine Aufnahme in ein Asylzentrum.

In Mailand fand er sich mitten im Winter ohne Gepäck, warme Kleidung, Papiere und Medikamente auf der Strasse. Lanz entschied sich, den Mann in die Schweiz zurückzubringen. Beim Grenzposten in Gondo VS wurden die beiden im Wagen eines weiteren Fluchthelfers angehalten. Der Flüchtling, der weder gültige Reisepapiere noch ein Visum hatte, wurde nach Italien zurückgeschafft.

Lanz hatte das erstinstanzliche Urteil angefochten. Sie und ihr Verteidiger hatten einen Freispruch oder eine symbolische Busse von einem Franken erreichen wollen. Lanz wird von mehreren Menschenrechtsorganisationen unterstützt. Diese wollen sie auch bei einem allfälligen Gang ans Bundesgericht begleiten.

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