Zum Inhalt springen

Header

Audio
Umstrittener «Rabatt» auf Bussen
Aus Info 3 vom 18.09.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 56 Sekunden.
Inhalt

Bussen gegen Schweizer Firmen Nationalrat will Steuerabzug in gewissen Fällen erlauben

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat hat das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen verabschiedet.
  • Auch er findet grundsätzlich, dass Bussen und Geldstrafen, die im Ausland gegen Schweizer Unternehmen verhängt wurden, nicht von den Steuern abgezogen werden dürfen.
  • Er macht allerdings eine Ausnahme und ist weniger streng als die Vorlage des Bundesrates und der Ständerat.

Abziehbar sollen ausländische Bussen sein, die gegen den schweizerischen Ordre public verstossen oder eine Handlung sanktionieren, die in der Schweiz nicht sanktionierbar wäre. Ausserdem soll die Ausnahme gelten, wenn die Bussen das Höchstmass übersteigen, die das schweizerische Recht für den betreffenden Rechtsverstoss vorsieht. Diesem Antrag der vorberatenden Kommission ist der Nationalrat knapp mit 94 zu 88 Stimmen gefolgt.

Gegen die herrschende Rechtsunsicherheit

Box aufklappen Box zuklappen

In der Frage, ob ausländische Bussen für Schweizer Unternehmen von den Steuern abziehbar sind, herrschte bisher Rechtsunsicherheit. Anlass zur Diskussion hatten die hohen Bussen für Schweizer Banken in den USA gegeben und die Tatsache, dass heute nicht geregelt ist, ob Steuerabzüge für die Begleichung dieser Bussen zulässig sind oder nicht.

Die Kantone behandeln die Frage unterschiedlich. Wegen der fehlenden Rechtssicherheit hatte das Parlament beim Bundesrat eine Vorlage bestellt.

Dass in der Schweiz verhängte Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen nicht abzugsfähig sind, war nie bestritten.

Christian Lüscher (FDP/GE) und Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) gaben zu bedenken gegeben, dass es manchmal einen politischen Grund oder auch einen regelrechten «Wirtschaftskrieg» für solche Sanktionen gäbe.

Video
Portmann: «Wirtschaftskrieg»
Aus News-Clip vom 18.09.2018.
abspielen. Laufzeit 26 Sekunden.

Es sei nicht zulässig, dass eine Schweizer Firma im Ausland für etwas gebüsst würde, für das eine ausländische Firma in der Schweiz nicht belangt werde. Thomas Matter (SVP/ZH) sagte, dass die Schweiz mit dieser Regelung die Politik der Schweiz und ihren Unternehmen den Rücken stärke.

Wider die Bedenken des Finanzministers

Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) hingegen sprach von einer «perversen Regelung», die rechtlich und moralisch nicht haltbar sei.

Video
Leutenegger: «Perverse Regelung»
Aus News-Clip vom 18.09.2018.
abspielen. Laufzeit 36 Sekunden.

Und auch Finanzminister Ueli Maurer meldete Bedenken an, dass die nationalrätliche Regelung nicht praktikabel sei. Sie übersteige die Möglichkeiten der Steuerbehörden. Diese müssten ausländisches Recht analysieren und mit inländischem vergleichen. Zudem könnte die Regelung zu internationalen Problemen führen, weil unterschiedliches Recht angewendet werde für inländische und ausländische Bussen.

Video
Maurer: «Internationale Probleme»
Aus News-Clip vom 18.09.2018.
abspielen. Laufzeit 52 Sekunden.

Doch der Rat folgte nur in einem Punkt dem Bundesrat und der Kommissionsminderheit. Er verzichtete auf die Streichung der Klausel, wonach Aufwendungen zur Ermöglichung von Straftaten oder als Gegenleistung für die Begehung von Straftaten nicht abgezogen werden können.

Das Geschäft geht nun zurück in den Ständerat.

Video
Nationalrat:CH-Firmen sollen Bussen von Steuern abziehen
Aus Tagesschau vom 18.09.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 44 Sekunden.

Wie beurteilen Sie Parlament und Bundesrat?

Box aufklappen Box zuklappen

In neun Monaten finden nationale Wahlen statt. Wie beurteilen Sie die politische Arbeit des Parlaments und des Bundesrats? Für welche Partei würden Sie sich heute entscheiden? Nehmen Sie teil an der Umfrage. Die Ergebnisse der Umfrage werden in den kommenden Wochen auf den Kanälen der SRG SSR publiziert. Die Teilnahme an der Befragung ist anonym.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel