Zum Inhalt springen

Header

Audio
Das entschied das Bundesgericht
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 11.09.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 10 Sekunden.
Inhalt

Campus Biel Vor Enteignung: Bieler Hausbesitzer kämpft bis vors Bundesgericht

Um den neuen Campus Biel bauen zu können, muss ein Teil eines Hauses abgerissen werden. Doch der Besitzer wehrt sich.

Das Bundesgericht ist nicht mal auf die Beschwerde des Mannes eingetreten. Das heisst, das Gericht entschied nicht darüber, ob er recht hat oder nicht. Die Stadt Biel gewinnt das Verfahren, der Hausbesitzer verliert. Doch das ist nur eines von drei Verfahren, an denen der Hausbesitzer beteiligt ist.

Die Ausgangslage

Der Kanton Bern möchte bauen. Auf dem ehemaligen Feldschlössli-Areal soll der neue Campus für die Berner Fachhochschule entstehen. Die Baugrube gibt es bereits, doch von oben betrachtet wird sichtbar, wo was den Bauherren Probleme macht.

Eine Flugaufnahme der Baustelle.
Legende: Das Haus rechts oben muss teilweise abgebrochen werden, damit der Campus gebaut werden kann. Keystone

Der Hausbesitzer will sein Haus nicht hergeben. Doch damit der Campus gebaut werden kann, muss es weg.

Die Einsprachen

2018 schaffte der Bieler Gemeinderat die rechtliche Grundlage für den Campus – er genehmigte die Überbauungsordnung. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung stimmte im Jahr 2019 ebenfalls zu.

Gegen letzteren Entscheid reichte der Hausbesitzer Beschwerde ein, gegen den ersten nicht. Er machte also beim zuständigen Regierungsrat Beschwerde, beim Verwaltungsgericht und schliesslich beim Bundesgericht.

Die Argumentation

Es reiche nicht, dass das Bauprojekt nur im lokalen Bieler Anzeiger publiziert worden ist. Er hätte als Hausbesitzer persönlich benachrichtigt werden müssen und es hätte auch im Anzeiger der Nachbargemeinde Nidau sowie im kantonalen Amtsblatt erscheinen müssen.

Aufgrund der laut ihm nicht zufriedenstellenden Publikation habe er auch nicht früher gegen das Projekt Einsprache erheben können. Er sah seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.

Parallel laufen zwei Verfahren zur Enteignung seiner Liegenschaft und zur Abbruchbewilligung. Der Hausbesitzer gibt nicht auf.

Das Urteil des Bundesgerichts zum einen Fall

Das Bundesgericht stellt sich mit seinem Entscheid nun gegen den Hausbesitzer. Das Verfahren sei korrekt verlaufen. Auch die Frage bezüglich der Publikation im lokalen Anzeiger klärte das Bundesgericht: «Der Beschwerdeführer legt nicht dar, inwiefern dies das Willkürverbot verletzt.» Zudem sei die Stadt Biel nicht verpflichtet, das Bauprojekt anderswo zu publizieren.

Er habe ausserdem Möglichkeiten genug gehabt, sich gegen das Bauprojekt zu wehren, bevor die entsprechende Überbauungsordnung geändert wurde. «Ein Anspruch auf persönliche Benachrichtigung der nicht ortsansässigen Grundeigentümer besteht grundsätzlich nicht», das Bundesgericht findet also, er habe genug rechtliches Gehör erhalten.

Es sei nicht auf die Beschwerde einzutreten, weil der Hausbesitzer sich nicht mit dem Entscheid des vorherigen Gerichts auseinandergesetzt habe. Er habe nicht begründet, inwiefern Bundesrecht verletzt worden sei. Das sei aber Voraussetzung für eine Beschwerde vor Bundesgericht.

Der Sistierungsantrag werde damit gegenstandslos. Das heisst, der Mann muss die Gerichtskosten selbst zahlen. Die anderen Verfahren sind weiter hängig. Die Entscheide über die Enteignung und über die Abbruchbewilligung stehen noch aus.

Der Campus Biel hat grosse Verzögerungen

Box aufklappen Box zuklappen

Auf dem Feldschlössli-Areal will der Kanton Bern die beiden Departemente Technik und Informatik sowie Architektur, Holz und Bau konzentrieren.

Im März 2018 kam es zum Spatenstich. Gebaut wurde allerdings noch nicht wirklich; nur der Aushub begann.

Im Jahr darauf wurde klar, dass auf dem Feldschlössli-Areal nicht alles glücklich läuft: Der Besitzer einer für den Bau des Campus benötigten Parzelle wehrte sich gegen die Enteignung.

Blockiert blieb das Bauvorhaben aber auch, weil noch immer die Baubewilligung aussteht. Dies, weil die Überbauungsordnung noch nicht rechtskräftig ist. Im September 2019 brach schliesslich das kantonale Amt für Grundstücke und Gebäude die Ausschreibung für den Totalunternehmer-Auftrag ab.

Das günstigste Angebot für den Bau des Campus überschritt den Grossratskredit von 234 Millionen Franken um rund 19 Prozent. Nun hat die Regierung entschieden, das Projekt erneut zu überarbeiten.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 12:03 Uhr ;

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel