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Cannabis als Arzneimittel Die Regeln sollen gelockert werden

Cannabis-Medikamente für Schmerzpatienten sind nur mit Ausnahmebewilligung erhältlich. Das will der Bundesrat ändern.

Die Cannabis-Pflanze enthält wertvolle Inhaltsstoffe, beispielsweise Dronabinol. Dieser Wirkstoff kann bei Patienten zur Schmerzlinderung eingesetzt werden. Doch abgesehen davon, dass meist die Patienten selber das teure Medikament zahlen müssen, bestehen einige bürokratische Hürden.

Kompliziertes Bewilligungsverfahren

«Heute ist es so, dass der Patient einen Arzt finden muss, der ihm ein Cannabis-Präparat verschreiben möchte», so Manfred Fankhauser. Der Apotheker aus Langnau i.E. hat hunderte von Patienten, die er mit Cannabis-Medikamenten versorgt. Eine Ausnahme, denn nicht nur für die Apotheken ist es laut Fankhauser aufwändig. «Der Arzt muss den Umweg gehen, dass er ein Ausnahmegesuch stellen muss beim Bundesamt für Gesundheit. Die prüfen das. Und erst wenn die ihren Segen geben, kann der Patient das Cannabisprodukt erhalten.»

Auch für das Bundesamt für Gesundheit ist das jetzige Verfahren mit den Ausnahmebewilligungen sehr aufwändig. Markus Jann, Leiter Vollzug beim Bundesamt für Gesundheit, begründet das jetzige Verfahren.

«Cannabis ist eine Rauschdroge und unterliegt deshalb einem umfassenden Verbot und das betrifft eben auch die medizinische Verwendung», sagt Jann. Und weiter: «Seit der letzten Revision des Betäubungsmittelgesetzes ist es zwar grundsätzlich möglich, Cannabis als Arzneimittel zu verschreiben, aber das doch nur in sehr engbegrenztem Rahmen und nur mit Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit».

Neue Regeln für therapeutische Anwendung

Auch das Bundesamt möchte deshalb die Praxis ändern, so wie es der Bundesrat vorschlägt. Ein entsprechender Entwurf soll Mitte des Jahres vorliegen.

Ein Vorhaben, das für ihn dringend notwendig scheint: Rudolf Brenneisen, der emeritierte Professor für Pharmazie und Gründer der Schweizer Arbeitsgruppe für Cannabinoide in der Medizin SACM, sagte am Rande des heutigen Kongresses in Bern: «Viele Patienten, die unter chronischen Krankheiten leiden sind darauf angewiesen, auf der Strasse das Medikament zu holen.» Dies, weil Ärzte teilweise den Papierkrieg scheuen oder es nicht besser wüssten.

Cannabis-Arzneien sollen künftig mit ärztlichem Betäubungsmittelrezept, aber ohne Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit in Apotheken erhältlich sein, so der Vorschlag des Bundesrates.

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