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Cézanne in Fondation Beyeler Verdacht auf Raubkunst: Kommission kann nicht aktiv werden

  • Im Fall eines Cézanne-Bilds mit umstrittener Herkunft hat ein möglicher Erbe die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe angerufen.
  • Laut einem Kunstdetektiv ist die Herkunft des Bilds problematisch. Es gehörte einst einem jüdischen Sammler, der vor den Nazis aus Deutschland fliehen musste.
  • Laut der Fondation Beyeler, die das Werk bis Montag ausgestellt hatte, gibt es keine konkreten Hinweise, dass es sich um Raub- oder Fluchtkunst handelt.

Bis Montag zeigte das Museum bei Basel «La montagne Sainte-Victoire» – ein Aquarell des berühmten französischen Malers Paul Cézanne. Es war eine Leihgabe, deshalb soll das Werk zurück an den Besitzer in den USA gehen. Wer genau das ist, ist öffentlich nicht bekannt.

Gemälde einer Landschaft mit Hügeln und Bäumen.
Legende: Problematische Provenienz? Das Aquarell «La montagne Sainte-Victoire» war Teil der grossen Ausstellung über den bedeutenden französischen Künstler in der Fondation Beyeler in Riehen bei Basel. SRF/Aufnahme Ausstellungskatalog

Der Amerikaner Peter Schweitzer verlangt, dass die Fondation Beyeler mit der Rückgabe noch zuwartet. «Das Kunstwerk befand sich einst im Besitz meiner Familie, ging jedoch während der Nazizeit verloren», heisst es in seinem Schreiben an die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe (KHBK), das SRF News vorliegt. Zuerst müsse die Herkunft – die sogenannte Provenienz – des Bilds «ordnungsgemäss» ermittelt werden.

Die Kommission schreibt gegenüber SRF, dass sie die Ausfuhr des Werks nicht verhindern könne. «Gerne prüft sie Möglichkeiten einer fairen und gerechten Lösung, sollten die Parteien einvernehmlich auf sie zukommen.»

Einst gehörte das Aquarell dem jüdischen Kunstsammler Gustav Schweitzer. Der in Kalifornien wohnhafte Peter Schweitzer ist sein Enkel und der einzige verbleibende Nachkomme.

Besitz und Fluchtgeschichte von Gustav Schweitzer dokumentiert

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Doppelseitige Buchseite mit Text und Personenliste.
Legende: Der Katalog zur Cézanne-Ausstellung in der Kunsthalle Basel 1936 belegt Lina Schweitzer, Ehefrau von Gustav Schweitzer, als Leihgeberin. ZVG

Zwischen 1934 und 1935 seien Gustav Schweitzer und seine Ehefrau Leni mit ihren Kindern aus Berlin geflohen, schreibt Peter Schweitzer im Schreiben an die KHBK. Ab 1936 sei der Besitz des Aquarells dokumentiert. Im selben Jahr wurde das Werk als Leihgabe in Basel gezeigt. 1937 folgte eine Ausstellung in San Francisco. Gustav Schweitzer verstarb 1939 auf den Philippinen.

«Das Aquarell befand sich bis etwa 1939 im Besitz der Schweitzers», heisst es weiter im Schreiben. Vor seiner Abreise auf die Philippinen soll Gustav Schweitzer die Führung seiner Geschäfte an seine Sekretärin in Paris übertragen haben. Sie sei später verhaftet, deportiert und in Auschwitz ermordet worden. Was mit dem Kunstwerk geschah – ob es etwa unter Zwang verkauft oder beschlagnahmt wurde –, ist nicht klar.

Schweitzer hat den Provenienzenforscher Willi Korte beauftragt, die Geschichte des Bilds und der Familie aufzuarbeiten. Laut ihm handelt es sich «mindestens um Fluchtgut, möglicherweise aber auch um Raubgut». Er und Peter Schweitzer kritisieren, dass die Fondation Beyeler die Geschichte des Bilds zu wenig abgeklärt hätte.

Das Museum weist die Vorwürfe zurück. Es hätten sich keine konkreten Hinweise ergeben, «dass es sich beim fraglichen Bild um Raub- oder Fluchtkunst handeln könnte», schreibt die Fondation Beyeler. Es sei auch nicht in einer Datenbank für vermisste Kunst vermerkt. «Der Leihgeber des Aquarells wird über den erhobenen Verdacht informiert.» Zurückbehalten könne das Museum das Werk nicht.

Nachforschungen des Museums ohne weitere Details

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Die Fondation Beyeler hat die Geschichte des Aquarells ebenfalls beschrieben. Die Version deckt sich grundsätzlich mit jener des Schweitzer-Nachkommens, liefert aber auch nicht mehr Details, was um 1939 und in den Folgejahren mit dem Aquarell passierte. Als erste Besitzerin des Werks nach Gustav Schweitzer wird eine Kunstgalerie in Los Angeles genannt.

Für den emeritierten Historiker Georg Kreis ist die Auseinandersetzung mit dem Cézanne-Bild wichtig. Es gelte, die Problematik von Flucht- und Raubgut aus jüdischen Sammlungen ernst zu nehmen.

Anerkennungssumme hat neben dem materiellen einen symbolischen Wert.
Autor: Georg Kreis Emeritierter Professor für Geschichte, Universität Basel

«Ideal wäre es, wenn sich die Fondation Beyeler zum Beispiel als Mediatorin zwischen dem heutigen Eigentümer und der Familie der früheren Eigentümer engagieren würde», sagt Kreis. Rechtlich liesse sich die Frage nicht lösen, darum sei eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

Teil der Lösung wäre für Historiker Kreis etwa, dass der heutige Eigentümer die Problematik der Herkunft anerkennt. «In der Regel wird dann auch eine Anerkennungssumme ausgehandelt. Diese hat neben dem materiellen einen symbolischen Wert», sagt Kreis. In diesem Fall würde also der Eigentümer des Werks die Nachkommen von Gustav Schweitzer finanziell entschädigen.

Warum die Kommission nicht von sich aus aktiv werden kann

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Person in Anzug mit Schweizer Flagge im Hintergrund.
Legende: Anfang Jahr hat der Bundesrat alt Bundesrätin Simonetta Sommaruga zur Präsidentin der Kommission für historisch belastetes Kulturerbe ernannt. KEYSTONE/Peter Schneider

Mit der Kommission für historisch belastetes Kulturerbe gibt es eigentlich ein vom Bundesrat mandatiertes Gremium, das Empfehlungen zu historisch problematischen Kunstwerken abgibt. Im Fall des Cézanne-Aquarells müsste der Eigentümer dem Einbezug aber zustimmen.

Es gibt Ausnahmebedingungen für die KHBK, damit sie von sich aus aktiv werden kann: Erstens müsste ein klarer Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus vorliegen – was in diesem Fall gegeben ist. Zweitens müsste sich das Kunstwerk als Eigentum oder Dauerleihgabe in einem öffentlich finanzierten Museum oder einer Sammlung befinden. Im vorliegenden Fall handelt es sich aber um eine befristete Leihgabe.

Dass die KHBK von sich aus nicht aktiv werden kann, findet Jonathan Kreutner bedauerlich. Er ist Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG). «Der SIG hat sich immer stark dafür eingesetzt, dass es eine Kommission gibt, die auch bei Kulturgütern, die sich in Privatbesitz befinden, direkt aktiv werden kann.» Der vorliegende Fall zeige, dass es in der Gesetzgebung noch entsprechende Lücken gebe.

Tagesschau, 23.5.2026, 19:30 Uhr ; 

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