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Schweiz Chodorkowski erhält ein Visum für die Schweiz

Die Schweiz hat das Visum-Gesuch des freigelassenen Kreml-Kritikers Michail Chodorkowski bewilligt. Somit kann sich Chodorkowski während drei Monaten in der Schweiz aufhalten.

Kurz vor Weihnachten hatte Michail Chodorkowski auf der Schweizer Botschaft in Berlin ein Gesuch um ein Schengen-Visum hinterlegt. Dieses ist nun bewilligt worden, wie die Schweizer Botschaft in Berlin mitteilt. Das Visum ermöglicht dem Kreml-Kritiker einen Aufenthalt im Schengen-Raum während dreier Monate. In die Schweiz möchte der ehemalige Öl-Milliardär reisen, weil hier seine beiden Söhne die Schule besuchen und hier auch seine Frau Inna lebt.

Audio
Chodorkowski fühlt sich der Schweiz verbunden
aus Info 3 vom 30.12.2013.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 29 Sekunden.

Angst vor einer Millionen-Strafe

Bei seinem ersten öffentlichen Auftritt vor gut einer Woche hatte Chodorkowski betont, er könne nicht nach Russland zurückkehren, da ihn dort eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet rund 500 Millionen Franken erwartet. Er wolle sich aber nicht an Putin rächen oder in die Politik gehen, sich allerdings für politische Gefangene in Russland einsetzen.

Zu welchem Zeitpunkt und wie lange Chodorkowski die Schweiz besuchen wird, ist nicht bekannt. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes würden keine weiteren Angaben gemacht, teilten die Botschaftsangestellten in Berlin mit.

Video
Wie viel Geld von Chodorkowski liegt in der Schweiz?
Aus Tagesschau vom 21.12.2013.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 45 Sekunden.

Geld auf Schweizer Konten?

Der 50-Jährige, der als Ölunternehmer zum reichsten Mann Russlands aufgestiegen war, hat Schweizer Medien zufolge einen Teil seines Vermögens auf Schweizer Konten.

Im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs aus Russland hatte die Bundesanwaltschaft 2004 ein Vermögen von 6,2 Milliarden Franken von Chodorkowskis Yukos-Konzern auf fünf Banken in der Schweiz eingefroren. Gegen diese Massnahme reichten Chodorkowski und seine Mitstreiter Beschwerde ein.

Das Bundesgericht entschied, dass das Einfrieren der Gelder gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstosse und hob die Blockade auf. Der Antrag auf Rechtshilfe wurde vom Bundesgericht 2007 definitiv verweigert.

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