Die Spionageaffäre um Daniel M – sie ist unübersichtlich und viele Fragen sind noch ungeklärt. Klar ist aber: Der Ursprung der ganzen Affäre liegt im Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland. Und damit schon einige Jahre zurück.
März 2008: Im Steuerstreit zwischen Deutschland und Liechtenstein gerät auch die Schweiz als «Steueroase» ins Visier deutscher Steuerfahnder und Politiker. Laut Schätzungen sollen Bundesbürger zwischen 130 und 180 Milliarden Euro illegal in die Schweiz geschleust haben.
Januar/Februar 2010: Ein Informant verkauft den Behörden Nordrhein-Westfalens für 2,5 Millionen Euro Daten von 1500 Anlegern, die ihr Geld am Fiskus vorbei in der Schweiz angelegt haben sollen. Es folgen weitere Fälle von Datenklau.
Juli 2010: Die Filialen der Credit Suisse in Deutschland werden durchsucht. Auslöser ist eine vermutlich gestohlene CD.
2011: Die schweizerische Bundeskriminalpolizei nimmt im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl Ermittlungen auf. Weil sie dabei offenbar an Grenzen stösst, gelangt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB).
Anfang 2012: Der NDB beauftragt den Zürcher Ex-Polizisten und Privatermittler Daniel M., die Namen von verdächtigen NRW-Steuerfahndern herauszufinden. Er war gemäss den deutschen Ermittlern «mindestens von 2012 bis Ende 2015» in Deutschland aktiv. Er soll dabei auch eine «Quelle» in der Finanzverwaltung platziert haben.
31. März 2012: Die schweizerische Bundesanwaltschaft (BA) erlässt gegen drei deutsche Finanzbeamte im Zusammenhang mit einem CD-Kauf mit Kundendaten der CS Haftbefehl – offenbar gestützt auf Informationen ihres freien Mitarbeiters M.
Januar/Februar 2015: M. gerät wegen des Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes selber ins Visier der Schweizer Ermittlungsbehörden. Hintergrund sind nach Angaben der «Bilanz» Informationen seines einstigen Arbeitgebers UBS. So soll er einem Ex-Agenten des deutschen Bundesnachrichtendienstes Kundendaten von Schweizer Banken verkauft haben. Die Daten erweisen sich später allerdings als falsch.
Dezember 2016: Der Ermittlungsrichter des deutschen Bundesgerichtshofs erlässt gegen M. einen Haftbefehl. Der Beschuldigte wird verdächtigt, für eine «fremde Macht» spioniert zu haben.
28. April 2017: Fahnder des deutschen Bundeskriminalamtes spüren M. in einem Hotel in Frankfurt am Main auf und nehmen ihn fest. In der Main-Metropole und im Wetteraukreis werden zudem Wohn- und Geschäftsräume durchsucht.
2./3. Mai 2017: Die deutsche Regierung beruft die Schweizer Botschafterin in Berlin ein zu einem klärenden Gespräch über die Spionageaffäre ins Aussenministerium. Tags darauf tauschen Aussenminister Sigmar Gabriel und sein Schweizer Amtskollege Didier Burkhalter am Telefon Informationen aus.
4. Mai: Die Bundeskanzlei bestätigt einen Bericht von Radio SRF, wonach das Fedpol im Rahmen des Datenklau-Verfahrens den NDB kontaktiert habe. Der Bundesrat sei über die Demarche 2011 durch den damaligen Verteidigungsminister Ueli Maurer informiert worden.