Zum Inhalt springen

Corona-Fälle in Norditalien Die SBB fährt vorerst normal weiter

  • Die SBB hat im grenzüberschreitenden Schienenverkehrs aktuell keine Massnahmen getroffen.
  • Gleiches gilt für andere Schweizer Transportunternehmen, die Strecken im Grenzgebiet befahren, wie besipielsweise die Rhätische Bahn, Postauto oder die BLS.
  • Die SBB steht in engem Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG).
  • Die SBB-Mitarbeitenden wurden an die empfohlenen Hygienemassnahmen des BAG erinnert.

Empfehlungen an Reisende erteile das BAG, die SBB kommuniziere diese Empfehlungen über die bestehenden Kanäle. Kunden, welche ihre Reise nicht antreten möchten, können sich an die SBB wenden, mögliche Rückerstattungen würden individuell geprüft.

Wer bezahlt annullierte Reisen?

Grundsätzlich gelte: «Wird eine Reiseleistung aufgrund des Coronavirus vom Leistungserbringer annulliert, übernimmt dieser die Kosten», sagt die Europäische Reisversicherung ERV auf Anfrage SRF dazu.

Beispielsweise hätten viele Fluggesellschaften ihre Flüge nach China gestrichen und umgehend mitgeteilt, dass sie die Kosten vollumfänglich zurückerstatten oder eine kostenlose Umbuchung ermöglichen, so die ERV.

Bei Einzelleistungen, wenn also zum Beispiel individuell online ein Hotel in China gebucht worden sei und die Kosten nicht vom Anbieter zurückerstattet werden, übernimmt dies die ERV.

Reiseversicherung orientiert sich an BAG

Box aufklappen Box zuklappen
  • Die Deckung von Reiseversicherungen orientiert sich gewöhnlich an den Reiseempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
  • Die aktuelle Epidemiewarnung betrifft allerdings nur die chinesische Provinz Hubei.
  • Da wegen des Coronavirus Sicherheitsempfehlungen für alle übrigen Regionen von China bestehen und der Reiseverkehr sehr eingeschränkt ist, übernimmt die ERV die Kosten annullierter Flug- und Hotelbuchungen in ganz China, mit Ausnahme von Transitflügen, sofern sie nicht bereits vom Leistungserbringer rückerstattet werden.

Ereignis «höherer Gewalt»?

Die ERV geht davon aus, dass es sich beim Coronavirus um ein Ereignis von höherer Gewalt handelt. Üblicherweise erstatten die Leistungserbringer bezahlte Kundengelder für die annullierte Leistung zurück. «Ist dies nicht der Fall, prüfen wir den Einzelfall», so die ERV.

Meistgelesene Artikel