Ab dem 20. Dezember gilt (bis 24. Januar):
2G mit Masken- und Sitzpflicht: Dort, wo bis jetzt in Innenräumen die 3G-Regel gilt, gilt neu 2G, also Zugang nur noch für Geimpfte und Genesene. Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht beim Konsumieren. Mit dieser Regelung wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen angesteckt werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken deutlich häufiger schwer.
2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Maske: Wo weder Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die auch ein negatives Testergebnis vorweisen können. Für die 2G+-Regel sind PCR-Tests inklusive Pooltests sowie Antigen-Schnelltests erlaubt. PCR-Tests und Pool-Tests dürfen nicht älter sein als 72 Stunden, Antigen-Schnelltests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa bei Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre.
Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten. Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, deren Genesung, Impfung, Auffrischungsimpfung nicht länger als vier Monate zurückliegt.
Auffrischungsimpfung: Der Booster kann nun schon nach 4 Monaten verimpft werden, das hat Bundesrat Alain Berset angekündigt. In den nächsten Tagen soll eine offizielle Empfehlung folgen.
Was im Detail gilt
Beschränkungen bei privaten Treffen wie Weihnachtsfeiern: Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur noch zehn Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.
Veranstaltungen draussen: Für Anlässe draussen mit mehr als 300 Personen gilt weiterhin die 3G-Regel.
Homeoffice-Pflicht: Der Bundesrat führt die Homeoffice-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.
Maskenpflicht auf Sekundarstufe II: An Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen dringend, die Maskenpflicht auch in tieferen Stufen einzuführen. Viele Kantone haben dies bereits getan. Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen, an Schulen repetitive Tests durchzuführen, um Infektionsketten zu vermeiden. Für die Tertiärstufe sowie für bestimmte Bildungsangebote und Prüfungen gilt neu eine 3G-Pflicht.
Ein Test bei der Einreise in die Schweiz: Ab Montag, 20. Dezember, brauchen Geimpfte und Genesene nur noch einen negativen Test, um in die Schweiz einzureisen (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden). Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss weiterhin zwei negative Tests vorweisen; ein erster bei der Einreise und ein zweiter 4 bis 7 Tage nach der Einreise.
Empfehlung betreffend Spitäler: Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen dringend, nicht-dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben, um das Gesundheitspersonal zu entlasten. Sollte sich die Lage in den nächsten Tagen oder Wochen rasch verschlechtern, ist der Bundesrat in der Lage, schnell auf die neue Situation zu reagieren.