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Coronavirus in der Schweiz In diesen drei Phasen will der Bundesrat zurück zur Normalität

Bereits im März 2021 hatte der Bundesrat die Eckwerte seiner Corona-Strategie für die nächsten Monate definiert. Heute hat er sie konkretisiert und den Kantonen und Sozialpartnern zur Konsultation übergeben. Darin enthalten ist das folgende 3-Phasen-Modell.

1. Phase: Schutzphase

Die Durchimpfungsrate ist tief und die Impfung der besonders gefährdeten Personen ist noch im Gange. Ein rascher Anstieg der Fallzahlen führt zu vielen Hospitalisierungen und Todesfällen. Um die Pandemie unter Kontrolle zu halten, sind strenge Massnahmen notwendig.

Dauer: Bis alle impfwilligen besonders gefährdeten Personen vollständig geimpft sind. Der Bundesrat geht von Ende Mai aus.

Öffnungen: Aufgrund der Öffnungen per 19. April 2021 und der fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein. Der Bundesrat wird am 12. Mai 2021 eine Auslegeordnung vornehmen und allenfalls ein Öffnungspaket in die Konsultation senden.

Verschärfungen: Der Bundesrat hat Richtwerte festgelegt, bei deren Überschreitung er erneute Massnahmenverschärfungen prüfen wird.

  • 14-Tages-Inzidenz der Fallzahlen: 450 Neuansteckungen pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohnern
  • R-Wert: 1.15
  • Belegung der Intensivbetten durch Covid-19 Patientinnen und Patienten (gemittelt über 15 Tage): 300 Betten
  • Hospitalisierungen im 7-Tages-Schnitt: 120

Stand der Richtwerte für Verschärfungen

2. Phase: Stabilisierungsphase

Die Durchimpfung der besonders gefährdeten Personen und die rasche Impfung der restlichen Bevölkerung sollte dazu führen, dass die Anzahl der Hospitalisierungen und Todesfälle kontinuierlich sinken wird. Bei einer starken Zunahme an verabreichten Impfungen kann aber mit einer Beschleunigung der epidemischen Entwicklung gerechnet werden, weil die Akzeptanz der Schutzmassnahmen laufend abnimmt.

Dauer: Bis die gesamte impfwillige erwachsene Bevölkerung vollständig geimpft ist. Der Bundesrat geht von Ende Juli aus.

Öffnungen: Öffnungen sollen dann vorgenommen werden, wenn die Fallzahlen, die Hospitalisierungen und die Belegung der Intensivstationen in der Woche vor dem Öffnungsschritt stabil oder rückläufig sind. Mit der Fortführung der risikobasierten Öffnungsstrategie werden zusätzliche gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Möglichkeiten geschaffen.

Mögliche Öffnungen in der Stabilisierungsphase:

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  • Ermöglichung des Präsenzunterrichts in der Tertiärstufe (wenn wöchentliche Testungen durchgeführt werden)
  • Ersetzung der Home-Office-Pflicht durch eine Empfehlung (wenn Mitarbeitende sich mindestens einmal wöchentlich testen lassen können)
  • Lockerungen der Kapazitätsbeschränkungen im Bereich des Detailhandels
  • Lockerung der Kapazitätsbeschränkungen im Bereich des Sports und allenfalls von Freizeiteinrichtungen
  • Bei sehr guter epidemiologischer Lage: Innenbereiche der Restaurants

Verschärfungen: An den Richtwerten der Schutz-Phase wird festgehalten; eine Ausnahme ist die 14-Tages-Inzidenz, die bis zum Wert von 600 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner ansteigen darf.

3. Phase: Normalisierungsphase

Selbst bei einer hohen Impfbereitschaft bleiben viele Personen ungeimpft (etwa Kinder sowie Personen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen). Aus diesem Grund ist auch in der Normalisierungs-Phase ein rascher Anstieg der Fallzahlen und eine Überlastung des Gesundheitssystems möglich.

Dauer: Sobald die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zu einer vollständigen Impfung erhalten hat (wenn etwa 30 Prozent der Impftermine frei bleibt).

Öffnungen: Verbleibende Schliessungen von Betrieben und Einrichtungen sowie Kapazitätsbeschränkungen sollen schrittweise aufgehoben werden. Basismassnahmen (wie z.B. Maske an frequentierten Orten) sollen schrittweise abgebaut werden.

Verschärfungen: Bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems ergreift der Bundesrat nur noch Massnahmen zur Einschränkung von Personen, die sich nicht haben impfen lassen. Personen mit gültigem Covid-Zertifikat sollen nicht von Massnahmen betroffen sein.

SRF 1, Sondersendung, 21. April 2021, 15:00 Uhr ; 

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