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Cum-Ex-Geschäfte Bedingte Strafen für Whistleblower

  • Wegen Wirtschaftsspionage hat das Bezirksgericht Zürich einen deutschen Staatsangehörigen verurteilt.
  • Zwei weitere Angeklagte sprach das Gericht schuldig, weil sie zum Verstoss gegen das Bankengesetz angestiftet hatten.
  • Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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Aus dem Archiv: Auftakt zum Cum-Ex-Prozess in Zürich
Aus Tagesschau vom 26.03.2019.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 1 Sekunde.

Gegen den Hauptbeschuldigten hat das Bezirksgericht Zürich eine Gefängnisstrafe von 13 Monaten und eine Geldstrafe ausgesprochen – beides bedingt. Er wurde neben Wirtschaftsspionage auch wegen der versuchten mehrfachen Nötigung und des mehrfachen Vergehens gegen das Bankengesetz verurteilt.

Geheime Dokumente an Deutschland geliefert

Die zwei anderen Angeklagten, ebenfalls Deutsche, wurden vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen. Verurteilt wurden sie einzig der Anstiftung zum mehrfachen Vergehen gegen das Bankengesetz. Sie erhielten bedingte Geldstrafen.

Angeklagt waren die drei Männer, ein Rechtsanwalt und zwei ehemalige Mitarbeiter der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin, weil sie laut Staatsanwaltschaft interne Bankunterlagen entwendet und an deutsche Behörden weitergegeben hatten.

Die Beschuldigten hatten argumentiert, sie hätten auf diesem Weg geholfen, einen der grössten Steuerskandale in Deutschland aufzudecken. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Zwei Beschuldigte meldeten gleich im Gerichtssaal Berufung an, der dritte und der Staatsanwalt wollen die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Schadenersatz an Unternehmer Erwin Müller

Bei dem Verfahren ging es um geheime Dokumente der Bank J. Safra Sarasin im Zusammenhang mit den inzwischen illegalen Cum-Ex-Geschäften.

Cum-Ex-Geschäfte

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Sogenannte Cum-Ex-Geschäfte sind umstrittene Aktiengeschäfte, bei denen Investoren eine Lücke im Gesetz nutzten, um den Staat über Jahre um Milliardensummen an Steuern zu prellen. Dabei schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (lateinisch «cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin und her.

Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem sie überhaupt gehörten. Die Folge: die deutschen Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern mehrfach, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Der Schaden zulasten des Staates soll in die Milliarden gehen. 2012 wurde den Cum-Ex-Deals mit einer Gesetzesänderung ein Riegel vorgeschoben.

Die beiden bei der Bank Angestellten sorgten dafür, dass diese Dokumente an den ebenfalls angeklagten Rechtsanwalt weitergeleitet wurden. Dieser konnte sie dann in einem Prozess zu Gunsten seines Mandanten, des deutschen Drogerie-Königs Erwin Müller, verwenden.

Müller hatte viel Geld verloren, als die Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland verboten wurden und der Fonds, in den er investiert hatte, zusammenbrach. Er beschuldigte die Bank, ihn schlecht beraten zu haben, und verklagte sie erfolgreich zu Entschädigungszahlungen. Das Landgericht Ulm verurteilte die Bank 2017 zu Schadenersatz von 45 Millionen Euro.

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Aus dem Archiv: Umstrittene Zürcher Strafverfolgung
Aus ECO vom 25.03.2019.
abspielen. Laufzeit 8 Minuten 1 Sekunde.

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