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Darüber informierte der Bund BAG schlägt Maskenpflicht in Geschäften vor

Nach dem Anstieg der Fallzahlen habe sich die Situation verschärft, die Kantone seien nun gefordert, sagt das Bundesamt für Gesundheit.

«Wir müssen jetzt einen Gang hochschalten», warnte Pascal Strupler, Direktor des Bundesamts für Gesundheit BAG, zu Beginn des Point de Presse eindringlich. Die Covid-19-Pandemie habe die Schweiz immer noch im Griff. Die Fallzahlen müssten unbedingt wieder sinken. Eine Maskenpflicht für Läden sei eine mögliche Massnahme, so Strupler.

Mit den neu gemeldeten Fällen sei am Donnerstag erstmals seit dem 23. April wieder die 200er-Marke überschritten worden. Damit habe sich die Situation verschärft und die Lage sei ernst.

«Es braucht einheitliche, widerspruchsfreie Regeln»

Einzelne Kantone hätten schon schärfere Massnahmen ergriffen. Es brauche aber einheitliche und widerspruchsfreie Verhaltensregeln, sagte Strupler. Das bedürfe einer gewissen Koordination und das BAG suche mit den Kantonen nach Lösungen.

Die aktuellen Vorschläge des Amts seien in Bezug auf diese Harmonisierung einmal eine Maskenpflicht auch in Geschäften oder sogar in allen öffentlich zugänglichen Räumen. Ausserdem schlage das BAG eine obligatorische Kontrolle der Kontaktdaten in Ausgehlokalen sowie eine maximale Gästezahl von 100 Personen vor.

Kantone prüfen Maskenpflicht und passen sie den Gegebenheiten an

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Die Kantone prüfen eine Maskenpflicht in Geschäften oder öffentlich zugänglichen Räumen und andere Massnahmen. Je nach regionalen Gegebenheiten würden sie entsprechende Verschärfungen auch verordnen, sagt der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri, zu den neuen Vorschlägen des BAG.

Die unterschiedlichen Vorschriften in den Kantonen erklären sich durch unterschiedliche Situationen. Die Virusaktivität sei nicht überall gleich, führte der Präsident der Kantonsärztinnen und -ärzte der Schweiz aus.

Das Zurückverfolgen der Ansteckungswege durch das Contact Tracing funktioniere in den Kantonen gut. Alle hätten mit mehr Personal auf den Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus reagiert. Wenn aber viele Fälle auf ein Mal auftreten, seien die Kapazitäten schnell einmal erschöpft. Grosse Club-Anlässe mit mehreren hundert Gästen würden sehr rasch zu einer solchen Situation führen.

Das öffentliche Leben solle keineswegs heruntergefahren werden. Ein tieferes Niveau der Fallzahlen und das Verhindern eines Massenausbruchs seien indessen für das weitere Funktionieren der Rückverfolgung der Ansteckungswege essenziell.

Obwohl die meisten Ansteckungen in der Familie, im Ausland, am Arbeitsplatz oder beim Einkaufen erfolgten, sei die Kontrolle in Clubs und Bars wichtig, da es dort sehr schnell zu einem Massenausbruch kommen könne.

9000 Menschen aus Risikoländer in Quarantäne

Aktuell lassen sich in der Schweiz rund 10 Prozent der Infektionen auf Ansteckungen im Ausland zurückführen, wie Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim BAG, erklärte.

6 Prozent davon stammten aus Risikoländern. Derzeit sind wie das BAG weiter mitteilte, rund 9000 Menschen nach der Rückreise aus Risikoländer in Quarantäne. Dies zeige, dass sich die Reisenden ihrer Verantwortung bewusst seien, stellte Mathys fest.

Das BAG sei sich aber auch bewusst, dass sich nicht alle an diese Regel halten würden. Es würden daher weiterhin Kontrollen über Stichproben gemacht und an die Kantone weitergeleitet. Zu diesem Zweck würden die internen Personalressourcen aufgestockt. Auf Test bei Einreisen an Flughäfen will das BAG im Moment «nach reiflichen Überlegungen» verzichten.

Gute Nachrichten für Paare aus Drittstaaten

Bislang war die Einreise aus Drittstaaten nur in Ausnahmesituationen und Härtefällen möglich, etwa bei einem Todesfall in der Familie. Paare aus Drittstaaten konnten sich seit Monaten nicht besuchen. Nun sei eine Lösung gefunden und die Verordnung angepasst, verkündet Barbara Büschi, Stellvertretende Direktorin des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Personen in Drittstaaten, die einen Lebenspartner, einer Lebenspartnerin in der Schweiz haben, können ab dem 3. August wieder in die Schweiz einreisen. Sie können sich auf die Härtefallklausel beziehen.

Notwendig sind eine Einladung der in der Schweiz lebenden Person und Belege, dass die Partnerschaft seit längerem besteht und regelmässig gepflegt wurde. Ausserdem müssen sich die Partner mindestens einmal vor dem Erlass der Einreisebeschränkungen persönlich getroffen haben.

SRF 4 News, 30.7.2020, 15 Uhr ; 

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