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Darüber wird abgestimmt Die «No Billag»-Initiative in Kürze

Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegner ins Spiel?

Am 4. März 2018 entscheiden Volk und Stände über die Initiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren».

Ziel der Vorlage

Die Vorlage will sämtliche Radio- und Fernsehgebühren (Billag-Gebühren) abschaffen und so für mehr Entscheidungsfreiheit und finanzielle Entlastung sorgen.

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Bei einem Ja zur Initiative wird die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen abgeschafft. Der Bund darf auch aus anderen Mitteln keine Radio- und Fernsehstationen subventionieren und in Friedenszeiten keine eigenen Sender betreiben. Konzessionen für Radio und Fernsehen werden regelmässig versteigert.

Drei Argumente dafür

Die Konsumenten und Konsumentinnen sollen selbst bestimmen können, welche Medien und Inhalte sie für ihr Geld beziehen.

Die SRG ist zu gross geworden, sie soll sparen und muss ihre Leistungen reduzieren.

Es ist unfair, dass Unternehmen die Radio-und Fernsehgebühren doppelt bezahlen müssen – einmal durch die Mitarbeitenden privat und einmal durch das Unternehmen.

Drei Argumente dagegen

Eine vielfältige Berichterstattung in allen Sprachregionen ist wichtig für die Meinungsbildung in der direkten Demokratie.

Ohne Abgabe wird die Abhängigkeit der Medien von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen zunehmen. Damit steigt die Gefahr der politischen Einflussnahme.

Der Service public wird abgeschafft. Ohne Gebühren werden viele Sendungen gar nicht mehr produziert.

Empfehlung von Regierung und Parlament

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Volksinitiative Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» abzulehnen. Der Nationalrat hat die Initiative mit 129:33 Stimmen bei 32 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 41:2 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Parolen der acht grössten Parteien zur «No Billag»-Initiative

JA SVP
NEIN
SP | FDP | CVP | Grüne | GLP | BDP | EVP

Systemwechsel ab 2019

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Der Wechsel von der geräteabhängigen Empfangsgebühr zur allgemeinen Abgabe wurde vom Schweizer Stimmvolk 2015 gutgeheissen. Die neue Abgabe gilt ab 2019. Dadurch sinkt die Belastung für die Haushalte von 451 auf 365 Franken pro Jahr. Unternehmen zahlen eine nach Umsatz abgestufte Abgabe. Diese wird ab einem Umsatz von 500'000 Franken fällig.

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