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Gesetzesänderungen: Einige Gründe, sich auf 2019 zu freuen.
Aus HeuteMorgen vom 29.12.2018.
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Das ändert sich ab Januar 2019 «Happy New Year» – dank einiger Gesetzesänderungen

«Neues Jahr, neues Glück!», sagt der Volksmund. Tatsächlich treten im neuen Jahr zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die manche Bürgerinnen und Bürger freuen dürften. Ein Überblick.

Freude für Rentnerinnen und Rentnern: Ab dem 1. Januar steigen die AHV-Renten. Die Minimalrente nimmt immerhin um 10 Franken zu – auf neu 1185 Franken im Monat. Die Maximalrente steigt um 20 Franken und beträgt ab 2019 monatlich 2370 Franken. Zuletzt waren die Renten vor vier Jahren angepasst worden.

Erleichterung für Arbeitslose: Sie müssen künftig weniger an die berufliche Vorsorge beisteuern. Der Beitragssatz sinkt von 1,5 auf 0,25 Prozent des koordinierten Tageslohnes.

Aufwertung für Apotheken: Künftig können Schweizer Apothekerinnen und Apotheker gewisse rezeptpflichtige Medikamente selber abgeben, so zum Beispiel bei Medikamenten gegen Heuschnupfen.

Apotheker greift in die Schublade
Legende: Apotheker können ab 1. Januar einige rezeptpflichte Medikamente abgeben. Keystone

Hoffnung für Glücksspieler: Lottospieler müssen in den meisten Fällen ihre allfälligen Gewinne nicht mehr versteuern. Nur wer mehr als eine Million Franken gewinnt, muss weiterhin Steuern zahlen.

Kostensenkung für Haushalte: Die Radio- und Fernsehgebühr sinkt im kommenden Jahr von 450 Franken auf 365 Franken im Jahr. Neu wird die Gebühr von der Firma Serafe eingezogen – und nicht mehr von der wenig beliebten Billag.

Erleichterung für Flüchtlinge: Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene können einfacher in der Schweiz arbeiten. In Zukunft reicht eine Meldung an die Arbeitsmarktbehörden. Die Arbeitgeber müssen kein aufwändiges Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen.

Aufatmen für Senioren: Neu müssen Autolenkerinnen und Lenker sich erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre medizinisch untersuchen lassen. Bisher war das ab 70 Jahren der Fall.

Seniorin am Steuer
Legende: Seniorinnen müssen sich künftig erst ab 75 auf ihre Fahrtüchtigkeit testen lassen. Keystone

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