Sichtlich angespannt wirkte Guy Parmelin, als er am Montagnachmittag im Bundeshaus darauf wartete, den Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte Rede und Antwort zu stehen. Der SVP-Bundesrat musste unter anderem über die sogenannte Bauland-Affäre Auskunft geben und darüber, ob er hätte in den Ausstand treten sollen.
Ob der Fall für Parmelin Folgen hat, ist noch ungewiss. Die GPK wollen am 19. Mai ihre Schlüsse ziehen. Doch selbst wenn den parlamentarischen Aufsichtsgremien das Verhalten des Bundesrats missfällt: Welche Möglichkeiten haben die Kommissionen, einen fehlbaren Departementschef in die Schranken zu weisen?
Weitgehende Informationsrechte
Grundsätzlich fällt den Geschäftsprüfern des National- wie auch des Ständerats die Aufgabe zu, die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung, der Gerichte sowie der Post und SBB zu beaufsichtigen. Sie üben gemäss Parlamentsgesetz die Oberaufsicht aus. «Damit sie diese Aufgabe wahrnehmen können, haben sie recht weit gehende Informationsrechte», sagt SRF-Bundeshausredaktor Philipp Burkhardt. Unter anderem könnten die GPK von allen Amtsstellen und Behörden jederzeit Auskünfte verlangen und Unterlagen einfordern. Zudem dürften sie Dienstellen besuchen und Inspektionen durchführen.
Bei der Durchsetzung ihrer Schlussfolgerungen stossen die GPK allerdings an Grenzen. In Berichten legen die Kommissionen jeweils ihre Untersuchungsergebnisse vor. Darin enthalten sind lediglich Empfehlungen, zu denen sich die entsprechenden Behörden äussern müssen.
«Mit Argumenten überzeugen»
Doch: «Die GPK können weder das überprüfte Organ zu einer Massnahme zwingen, noch einen Entscheid aufheben», heisst es auf den Parlamentsseiten. «Sie müssen einzig mit ihren Argumenten überzeugen». «Wirkungsvoller ist es, wenn die GPK ihre Forderungen in Form eines Vorstosses einreichen», so Burkhardt. Denn stimmen National- und Ständerat dem Anliegen zu, muss es der Bundesrat umsetzen.
Wenn sich ein Bundesrat pflichtwidrig verhält, können die Kommissionen zwar eine Rüge aussprechen, was jedoch unmittelbar keine weiteren Konsequenzen nach sich ziehen würde. Besteht der Verdacht auf besonders schwerwiegende Versäumnisse, könnte eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einberufen werden.
Lehrstelle für neue Nationalräte?
Aufgrund ihrer begrenzten Möglichkeiten zur Einflussnahme erstaunt es nicht, dass die Geschäftsprüfungskommissionen gemeinhin als zahnlos gelten und bei den Parlamentariern nur geringes Ansehen geniessen. Tatsächlich: «Die politischen Schwergewichte der verschiedenen Fraktionen zieht es nicht in die GPK», sagt Burkhardt.
Als «Lehrstelle für Neu-Parlamentarier» werden sie bisweilen abwertend betitelt. Einer dieser «GPK-Frischlinge» ist der Berner SVP-Nationalrat Erich Hess. Er sagt: «Um sich politisch zu profilieren, ist die GPK natürlich die falsche Kommission.» Es liege in der Natur der Sache, dass man als Geschäftsprüfer erst im Nachhinein aktiv werde. Als «Trostpreis» will Hess die GPK aber keinesfalls verstanden wissen. «Man erhält sehr schnell einen umfassenden Überblick über die Departemente und die Bundesämter.» Zudem könne man als GPK-Mitglied ebenfalls einiges bewirken – wenn auch nicht im Licht der Öffentlichkeit.
Philipp Burkhardt gibt noch zu bedenken, dass die GPK in den letzten Jahren an Gewicht zugelegt hätten. «Das hat mit einer Häufung von zahlreichen aufsehenerregenden Untersuchungen zu tun, wie etwa die Herausgabe der UBS-Kundendaten an die USA, der Skandal um Armeechef Nef oder der Rücktritt von Nationalbank-Präsident Hildebrand.»