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Dashcams gegen Strassenrowdys Datenschutzbeauftragter warnt vor «Bürgerüberwachung»

Der höchste Datenschützer der Schweiz will keine Dashcam-Hilfssheriffs auf den Strassen.

Eine Privatperson filmt mit ihrer Auto-Kamera, einer sogenannten Dashcam, ein gefährliches Überholmanöver eines anderen Automobilisten. Und übergibt dann die Bilder der Polizei. Das kommt heute immer häufiger vor – ist aber höchst umstritten.

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Adrian Lobsiger, sieht darin eine Verletzung der Daten- und Persönlichkeitsrechte. Dashcams seien keine Mittel, um Verkehrssünder zu bekämpfen. Lobsiger äussert sich in der «Rundschau» zu den privaten Beweisvideos. Für den Datenschützer sind solche Aufnahmen datenschutzwidrig.

«Der einzelne Bürger hat keinen Auftrag den anderen Bürger zu überwachen», so Lobsiger. «Deshalb ist der Einsatz von Dashcams für solche Zwecke zu unterlassen.» Private Dashcam-Videos sollten nicht generell zu einem Beweismittel bei Verkehrsdelikten werden.

Staatsanwalt setzt auf Dashcam

Dezidiert anderer Meinung ist der Zürcher Staatsanwalt Jürg Boll. Mit Dashcam-Aufnahmen erhalte die Staatsanwaltschaft entscheidende Beweise, um die Gefährlichkeit eines schweren Strassenverkehrsdelikts zu belegen. In der «Rundschau» erklärt Boll, die Strafverfolger seien auf solche Beweismittel angewiesen, um schwere Delikte aufzuklären.

«Ein Gutachter kann ausrechnen, wie schnell ein Überholender war und wie knapp der Abstand beim Wiedereinbiegen war. Der Abstand ist in diesem Fall entscheidend», so Boll. Und das könne in vielen Fällen nur durch Videoaufnahmen festgestellt werden.

«Hilfssheriffs» mit Dashcam

Rentner Hansueli Würmli verunfallte vor Jahren mit dem Velo, weil ein Automobilist ihm den Weg abschnitt. Seitdem hat er in seinem Auto eine Dashcam installiert. Er will, dass Strassenrowdys aus dem Verkehr gezogen werden – wenn nötig auch dank privater Dashcam-Aufnahmen. Darum schaltet er seine Dashcam beim Fahren immer ein.

Der Rentner hat in einem Fall bereits Aufnahmen der Polizei weitergegeben. Das sei nach einem riskanten Überholmanöver eines Lernfahrers (siehe oben) gewesen. Würmli zur «Rundschau»: «Ein solcher Automobilist gefährdet Leben und darf einfach nicht ungeschoren davonkommen. Deshalb wollte ich, dass die Polizei genau weiss, was da läuft und den ganzen Fall untersuchen kann.»

Datenschutz gegen Überwachung

Datenschützer Adrian Lobsiger hat zwar Verständnis dafür, dass Dashcam-Aufnahmen bei schwerwiegenden Delikten verwendet werden sollen. Doch die Folge dürfe nicht sein, dass solche Aufnahmen dann auch bei alltäglichen Verkehrsdelikten als Beweismittel verwertet würden. «Das wäre inakzeptabel», sagt er. «Dann wird das datenschutzwidrige Beschaffen im Prinzip salonfähig und dann wird Bürgerüberwachung salonfähig.»

Bundesgericht entscheidet

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In diesem Jahr wird das Bundesgericht darüber urteilen müssen, ob eine Lenkerin für ein riskantes Manöver auf der Autobahn aufgrund von privaten Dashcam-Aufnahmen verurteilt werden kann. Datenschützer und Strafverfolger warten mit Spannung auf das Urteil. Denn das Bundesgericht äussert sich dabei erstmals zur umstrittenen Dashcam-Frage.

Lobsiger reagiert auf die zunehmende Überwachung auf Strassen durch Privatpersonen. Auf der Internetseite des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wurden diese Woche die Erläuterungen zur Problematik der Dashcam-Verwertung aktualisiert. So heisst es: «Eine Hilfs-Sheriff-Mentalität gilt es zu vermeiden». Es sei Sache der Polizei, für die Sicherheit im Strassenverkehr zu sorgen.

«Rundschau»

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«Rundschau»

Mehr zum Thema in der « Rundschau » um 20.05 Uhr auf SRF 1.

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