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meineimpfungen.ch: Gnadenfrist für Lösung in letzter Minute
Aus Espresso vom 27.05.2022. Bild: Screenshot / SRF
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Daten-Debakel Meineimpfungen.ch: Kurze Gnadenfrist für Lösung in letzter Minute

Der Datenschützer wartet noch ein wenig mit dem Löschbefehl. Doch es sieht düster aus für die rund 300'000 Impfdossiers.

Die Stiftung hinter meineimpfungen.ch ist pleite. Die Impfdaten von rund 300'000 Personen, die dort registriert sind, hätten im Rahmen des Konkursverfahrens verkauft werden sollen. Doch der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger zog die Reissleine. Er fordert die Löschung der Daten. «Es kann nicht sein, dass man unter dem Druck eines Konkursverfahrens hüftschussartige Lösungen findet und das Problem einem Privaten weitergibt», erklärt Lobsiger im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Daten in «himmeltraurigem Zustand»

Umso mehr als der Datensatz in einem «himmeltraurigen Zustand» sei, wie er sich ausdrückt – zum Teil voller Fehler und immer noch ungenügend geschützt.

Das zuständige Konkursamt Bern-Mittelland geht mit dem Datenschützer einig, wie Amtsleiter Sandro Campigotto auf Anfrage bestätigt. Und wie empfohlen, werde man auch keine einzelnen Datensätze mehr herausgeben. Das sei ohnehin schwierig bis unmöglich: Die Daten befinden sich auf einer Harddisk – es sei kaum möglich, dort das jeweilige Impfdossier zu finden und dann dem richtigen Besitzer zuzuordnen: «Es ist ein ziemliches Datenpuff.»

Impfdaten weg: Und nun?

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Es sei sein tägliches Brot als Hausarzt, dass Patientinnen und Patienten ihre Impfbüchlein nicht mehr finden würden und sich bei ihm meldeten, erklärt Philippe Luchsinger. Er ist Präsident der Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe). In solchen Fällen versuche er, beim ehemaligen Hausarzt oder der Kinderärztin des Patienten zu Angaben zu kommen: «Nicht selten haben die früheren Ärztinnen und Ärzte gut dokumentiert, was alles geimpft wurde.» Darauf könne man aufbauen. Häufig sei es ja so, dass Patientinnen und Patienten mit einem Impfbüchlein grundsätzlich alle nötigen Impfungen gemacht hätten, also eine Grundimmunisierung vorliege.

Nicht alle Impfungen müssen wiederholt werden. Bei der Dreifachimpfung, bei der auch gegen Starrkrampf geimpft wird, brauche es unterdessen bei Personen zwischen 20 und 60 Jahren nur alle 20 Jahre eine Auffrischungsimpfung. Sollte nun dieser Zeitabstand kleiner sein, sei das kein Problem, erklärt Philippe Luchsinger: «Meist ist es einfacher, wenn man noch einmal impft. Das gilt auch für die Zeckenimpfung.» Denn die Nebenwirkungen der Impfung seien gering, und man sei dann auf der sicheren Seite. Eine Art Überdosis gebe es nicht.

Und selbstverständlich gebe es dann wieder ein neues Impfbüchlein. Der Verlust des alten werde in der Krankengeschichte vermerkt.

Die Löschung der Daten erfolge aber nicht sofort, sondern erst dann, wenn das Konkursverfahren abgeschlossen sei. So wie es aussehe, werde es mangels Aktiven eingestellt, sagt Campigotto. Etwa in einem Monat sei es so weit. Man habe aber auch mit dem Datenschützer vereinbart, dass man die Daten wirklich erst dann lösche, wenn er offiziell darum ersuche.

Kein letzter Effort des BAG

Datenschützer Lobsiger spielt derweil den Ball dem Bundesamt für Gesundheit BAG zu: «Es ist jetzt an den Gesundheitsbehörden, einen Vorschlag zu machen.» Doch das BAG winkt ab: Man habe keinen rechtlichen Spielraum, um die Daten zurückzugeben, schreibt die Medienstelle. Aber man habe intensiv mitgeholfen, um eine Lösung zu finden. Dies, obschon man nie Eigentümer der Daten von meineimpfungen.ch gewesen sei.

Das BAG setzt jetzt ganz auf das elektronische Patientendossier (EPD), das auch die Aufnahme eines Impfausweises vorsieht.

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Konsumentenschutz will beim Bundesrat nachhaken

Die Hoffnung, dass sich die vielen Tausend elektronischen Impfbüchlein doch noch retten lassen, ist auch bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) geschwunden. Auch sehe man kaum eine Chance, die Verantwortlichen des Debakels auf der Basis des heutigen Datenschutzgesetzes zur Rechenschaft zu ziehen, so Geschäftsleiterin Sara Stalder. Man werde aber in der kommenden Sommersession deswegen beim Bundesrat noch nachhaken.

Espresso, 27.05.2022, 08:13 Uhr

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