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Datenbeschaffung wie früher Ausgleichskassen fordern erleichterten Datenaustausch

Wer EL beziehen will, muss sich durchleuchten lassen. Die Behörden hätten dafür gerne ein moderneres System.

Wer Ergänzungsleistungen beantragt, wird vom Staat durchleuchtet. Es wird überprüft, ob die Angaben zu Vermögen, Einkommen und Haushalt stimmen. Erledigt wird das meist von den kantonalen Ausgleichskassen. Sie fragen bei anderen staatlichen Stellen nach. Das sei eine mühselige Arbeit, sagt der Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, Andreas Dummermuth. «Heute müssen wir schriftliche Begründungen, warum wir diese Einsicht brauchen, herumschicken, wie im 19. Jahrhundert.»

Direkten Zugriff auf die Daten

Angezeigt wäre der Sprung ins digitale 21. Jahrhundert, so Dummermuth. Er fordert daher, dass die EL-Stellen schweizweit einen direkten Zugriff auf sämtliche relevanten Daten erhalten sollen. «Es sind vor allem Personendaten, Einwohner-, Zivilstands- und Ausländerregister und alle Angaben über Einkommen und Vermögen im In- und Ausland, auch Steuerdaten. Diese Daten werden auch vom Ausland in die Schweiz geliefert.» Gemeint sind die Daten, die im Rahmen des Automatischen Informationsaustauschs fliessen.

Seine Wünsche formuliert Dummermuth in einem Brief unter anderem an das Bundesamt für Sozialversicherungen und die kantonalen Sozialdirektoren. Das dreiseitige Schreiben liegt Radio SRF vor. Angesichts der 5 Milliarden Franken Ergänzungsleistungen sei ein Direktzugriff auf Daten gerechtfertigt, begründet Dummermuth, nur schon aus Effizienzgründen und um Missbrauch zu verhindern. «Jede Person kann selbst entscheiden, ob sie sich für eine Sozialversicherungsleistung oder eine Ergänzungsleistung anmelden will. Wenn sie sich anmeldet und Geld vom Staat will, soll sie auch wissen, dass solche Daten fliessen.»

Im Interesse der Bezüger?

Ein solcher Datenfluss komme auch den EL-Bezügern zugute, sagt die Präsidentin des Verbandes Schweizerischer Einwohnerdienste, Carmela Schürmann. Denn wenn alle EL-Stellen direkt auf Einwohnerregister zugreifen könnten, könnten Anträge von EL-Bezügern schneller bearbeitet werden. «Auch für den Bezüger ist das Verfahren sicher schneller, wenn man das Abrufverfahren hat.»

Skeptisch ist hingegen der Datenschützer des Kantons Basel-Stadt, Beat Rudin. Er warnt: «Je mehr Daten verknüpft werden, umso grösser ist das Missbrauchspotenzial. Daten können falsch verwendet werden. Solche Datenmengen sind auch eher Angriffsziele.» Entsprechend noch dringlicher würden Fragen der IT-Sicherheit stellen.

Nichts von einem solchen Datenfluss will der Präsident der Schweizerischen Steuerkonferenz, Jakob Rütsche, wissen. Der heutige Datenaustausch – dass die Steuerbehörde einzelfallweise Informationen weitergibt – genüge. «Aber die Behörde sollte nicht den Schlauch öffnen und das ganze Steuerregister mit Akten den Ausgleichskassen frei zur Verfügung stellen.»

Grosses Sparpotenzial?

Doch der Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen bleibt dran. Er hofft, dass die Politik ihn erhört. Einen Vorstoss in eine ähnliche Richtung hat bereits die nationalrätliche Sozialkommission verabschiedet. Der Bundesrat lehnt diesen allerdings ab.

Dummermuth hingegen sieht grosses Sparpotenzial: Bis zu 100 Millionen Franken könnten Bund und Kantone jährlich bei den Ergänzungsleistungen sparen, wenn EL-Stellen überall einen direkten Zugriff auf den Datenschatz der Behörden erhielten, schätzt er.

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