Das finanzpolitische Instrument der Schuldenbremse hat im «Ausgleichskonto» mehrere Milliarden Franken generiert. Soll man das Geld für anderes als zur Schuldentilgung verwenden? Bürgerliche und Konservative winken ab. Sie fordern eine gesetzliche Garantie, dass die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse unangetastet bleibt. Mit Erfolg.
Das Geschäft : Der Bundesrat ist beauftragt worden, die Schuldenbremse im Gesetz so zu präzisieren, dass eine Aufweichung der bisherigen Regelung ausgeschlossen ist. Diese ist folgendem Grundgedanken verpflichtet:
Staatliche Ausgaben und Einnahmen müssen sich über einen Konjunkturzyklus hinweg die Waage halten. Fallen die Ausgaben demgegenüber mehr ins Gewicht, müssen sie in den Folgejahren kompensiert werden. Dies über ein «Ausgleichskonto», in dem Abweichungen belastet oder gutgeschrieben werden.
Die Vorgeschichte : Dieses Ausgleichskonto wächst stetig und weist mittlerweile einen Überschuss von 24,5 Milliarden Franken aus.
Zwei Gründe sind verantwortlich: Erstens hat der Bundeshaushalt in den vergangenen Jahren notorisch besser abgeschlossen als veranschlagt. Zweitens sind die Zinssätze für erhobene Schulden seit der Finanzkrise kontinuierlich gesunken.
Dies stellt Idee und Mechanismus der Schuldenbremse in Frage. Linke und CVP-Vertreter fordern, das Geld nicht mehr vollumfänglich in den Schuldenabbau zu investieren, sondern für andere Zwecke zu verwenden.
Diese Forderung wiederum ruft die Verteidiger des bewährten finanzpolitischen Instruments auf den Plan. Eine Mehrheit in der finanzpolitischen Kommission des Nationalrats stellt sich hinter die Motion – die die Schuldenbremse nicht antasten will.
Das Resultat : Das Resultat fiel knapp aus. Mit 94 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich eine aus SVP-, FDP- und BDP-Mitgliedern bestehende Mehrheit der grossen Kammer für eine Annahme der Motion aus. Eine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse ist damit im Erstrat vom Tisch. Das Geschäft geht an den Ständerat.
Die Fortsetzung der Debatte : Der Bundesrat zieht zumindest in Betracht, die Regeln der Schuldenbremse anzupassen. Bis Ende Jahr will er in einem Bericht darlegen, ob Überschüsse unter Umständen für andere Zwecke als für die Schuldenreduktion verwendet werden könnten.
Laut Finanzminister Ueli Maurer hat der Bundesrat den Bericht noch nicht zur Kenntnis genommen. Allerdings betont er, dass es nur um kleine Anpassungen gehe und keiner der Schuldenbremse in der Verfassung «an den Kragen» wolle.
Auch ist eine weitere Motion von CVP-Nationalrat Leo Müller (CVP/LU) hängig. Diese sieht vor, das Ertragsplus zur Hälfte für den AHV-Ausgleichsfonds zu verwenden, sofern die Netto-Schuldenquote maximal 10 Prozent des Brutttoinlandproduktes (BIP) beträgt.