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Heinz Siegenthaler (Mitte/BE) zum «unverzichtbaren Ereignis»
Aus News-Clip vom 05.05.2023.
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Debatte zu 2. Bundesfeiertag Darum ist der Bundesrat gegen einen zusätzlichen Nationalfeiertag

Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, wonach am 12. September der Gründungstag des Bundesstaats 1848 gefeiert werden soll. Doch was ist am 12. September 1848 passiert? Und mit welchen Kosten wäre ein zusätzlicher Nationalfeiertag verbunden? Ein Überblick.

Darum geht es: Neben dem Bundesfeiertag am 1. August soll es einen zweiten Schweizer Nationalfeiertag geben. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Motion von Mitte-Nationalrat Heinz Siegenthaler angenommen, wonach jeweils am 12. September der Gründungstag des Schweizer Bundesstaates im Jahr 1848 gefeiert werden soll.

Das passierte am 12. September 1848: «Die Schweiz als Bundesstaat ist am 12. September 1848 aus der Wiege gehoben worden», erklärt Eva Maria Belser, Professorin vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Freiburg. Damals habe die Tagsatzung die erste Bundesverfassung der Schweiz für angenommen erklärt und sie als Grundgesetz der Eidgenossen in Kraft gesetzt.

Strassen werden am 1. August mit Fahnen geschmückt, wie hier in der Gemeinde Seelisberg am 1. August 2018.
Legende: Der 1. August ist der Schweizer Nationalfeiertag, welcher mit politischen Ansprachen und Feuerwerken gefeiert wird. Auch Strassen werden mit Fahnen geschmückt, wie hier in der Gemeinde Seelisberg am 1. August 2018. KEYSTONE/Urs Flueeler

Der 12. September war Belser zufolge der grosse Wendepunkt, an dem souveräne Kantone ihre Souveränität teilweise aufgaben, um ein neues Staatsgebilde, die Schweizerische Eidgenossenschaft, entstehen zu lassen. «Davor war die Schweiz ein Staatenbund, also ein sehr komplexes, chaotisches Geflecht von Verträgen und Allianzen. So gesehen ist am 12. September tatsächlich Fundamentales passiert für die Schweiz», sagt die Professorin für Verfassungsrecht.

Das sagt der Motionär: Heinz Siegenthaler (Mitte/BE) gab zu bedenken, dass der Gründungstag des Bundesstaates bisher kaum beachtet werde. «Im internationalen Kontext gesehen, handelt es sich um ein aussergewöhnliches Ereignis. Inmitten von Monarchien und Zeiten von hierarchischen Gesellschaftsordnungen haben unsere Vorfahren ein Juwel geschaffen», begründete der Mitte-Nationalrat seinen Antrag am Donnerstag.

Darum ist der Bundesrat dagegen: Der bislang einzige Nationalfeiertag ist der Bundesfeiertag am 1. August. Dieser Feiertag wurde aufgrund einer erfolgreichen Volksinitiative am 26. September 1993 eingeführt. «Der 1. August ist nicht nur verfassungsmässig verankert, sondern in der Bevölkerung auch gut etabliert», begründete Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider an der Sondersession.

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Bundesrätin Baume-Schneider: «Der 1. August ist in der Bevölkerung gut etabliert»
Aus News-Clip vom 05.05.2023.
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Zudem habe man die Gründung des Bundesstaates erst kürzlich im Rahmen des 175-Jahr-Jubiläums gefeiert. Darüber hinaus seien die Kantone für die Bestimmung der gesetzlichen Feiertage zuständig. Der Bundesrat lehnte den Vorstoss letztlich auch ab, weil ein zusätzlicher Feiertag aus seiner Sicht mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden wäre.

Das würde ein zweiter Nationalfeiertag kosten: «Mit Daten von 1980 bis und mit 2021 ergibt sich die grobe Schätzung, dass ein zusätzlicher Feiertag das reale BIP eines Jahres um 0.04 Prozent senkt», schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage. Konkret würde also ein neuer Feiertag rund 293 Millionen Franken Einbusse an der jährlichen Wirtschaftsleistung bedeuten.

Das ist die Schätzung vom Seco

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Das Bruttoinlandprodukt (BIP) schwankt laut Seco mit der Anzahl Arbeitstage innerhalb eines Jahres. Anhand einer Regression lasse sich abschätzen, wie hoch der Effekt eines zusätzlichen Arbeitstages auf das BIP im Durchschnitt ausfalle. Die Schätzung beziehe sich auf den Effekt von Schaltjahren sowie von existierenden Feiertagen, die vereinzelt auf unterschiedliche Wochentage fallen.

Als Nächstes geht die Motion an den Ständerat – stimmt auch dieser zu, muss der Bundesrat handeln.

SRF 4 News, 04.05.2023, 21:00 Uhr

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