- In den kommenden Jahren drohen im Bundeshaushalt Milliardendefizite. Ein Sparpaket soll die finanzielle Schieflage ins Lot bringen.
- Nun hat der Bundesrat entschieden, dass er nach der Kritik in der Vernehmlassung auf einen Teil der angedachten Einsparungen verzichtet.
- Vor den Medien in Bern informierte Finanzministerin Karin Keller-Sutter über die Sparpläne des Bundes.
Das Wort der Stunde in Bern heisst: sparen. Im Januar sah der Bundesrat ein «Entlastungsvolumen» von 3.6 Milliarden Franken vor. Wo gespart werden soll, ist allerdings hoch umstritten. In den letzten Monaten war das Sparpaket im Rahmen der Vernehmlassung auf dem Prüfstand.
Gegenwind in der Vernehmlassung
Bis im Mai hatten Parteien, Verbände, Kantone und weitere Betroffene Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Das Projekt stiess auf heftigen Gegenwind, insbesondere von links-grüner Seite und aus den Kantonen. Nun teilt der Bundesrat mit, dass er zwar «im Grundsatz» an seinem Paket festhalten wolle, allerdings auf einen Teil seiner Sparpläne verzichte.
Dadurch soll das Sparvolumen des Pakets sinken – von 2.7 auf 2.4 Milliarden Franken für das Jahr 2027 und von 3.6 auf 3 Milliarden Franken ab dem Jahr 2028. Im Herbst soll die Vorlage ins Parlament kommen.
Vor den Medien äusserte sich Finanzministerin Karin Keller-Sutter nun im Detail zu den Sparplänen des Bundesrats. Eine Mehrheit der Akteure anerkenne den Handlungsbedarf und teile die Einschätzung, dass primär ausgabenseitig anzusetzen sei, so Keller-Sutter. «SVP und FDP sowie die Wirtschaftsverbände stützen das Paket weitgehend. SP und Grüne sowie die Gewerkschaften lehnen die Vorlage mehr oder weniger als Ganzes ab.»
Bundesrat kommt Kantonen entgegen
Kantone, Städte und Gemeinden würden zwar einsehen, dass es Einsparungen brauche, erklärte Keller-Sutter: «Sie lehnen aber Massnahmen ab, die für sie finanzielle Konsequenzen hätten.» Vor diesem Hintergrund habe der Bundesrat entschieden, «Umfang und Zuschnitt» des Pakets leicht anzupassen.
Konkret kommt der Bundesrat den Kantonen in den Bereichen Migration, Finanzausgleich, Klimapolitik und bei der Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung entgegen.
Weitere Anpassungen bei AHV und Vorsorge
Daneben hat der Bundesrat nach breiter Kritik in der Vernehmlassung weitere Anpassungen beschlossen. Auf die Entflechtung von Bundeshaushalt und AHV soll vorerst verzichtet werden, um die ohnehin schon schwierige Diskussion über die finanzielle Stabilisierung der AHV nicht zusätzlich zu belasten.
«Aufgrund des Widerstandes in der Vernehmlassung passt der Bundesrat auch die Tarife bei Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule nochmals an», teilte Keller-Sutter mit. Ziel sei es, dass Kapitalbezüge bis zu 100'000 Franken, wie sie für Bezüge aus der Säule 3a typisch sind, steuerlich nicht schlechter behandelt werden als heute.
Die Finanzministerin sagte zudem, dass weitere Kosten auf den Bund zukommen würden. «Denn während der Arbeiten am Entlastungspaket ist das Parlament nicht untätig geblieben.» So habe es etwa Zusatzausgaben für die 13. AHV-Rente und die externe Kinderbetreuung beschlossen. Damit sei der angestrebte finanzpolitische Spielraum bereits wieder aufgebraucht worden.
Dass in Zukunft ein neues Entlastungspaket vorgelegt werden müsse, könne nicht ausgeschlossen werden, schloss Keller-Sutter. Sollte das Parlament das jetzt vorgelegte Sparpaket stark beschneiden oder das Volk sein Veto einlegen, drohe sich die Situation weiter zu verschärfen.