- Die Delegierten der SVP Schweiz haben an einem Sonderparteitag in Basel einen Text zur Lancierung der Grenzschutz-Initiative vorgelegt.
- Dieser sieht unter anderem vor, dass einreisende Personen systematisch kontrolliert werden.
Sofern die von der SVP erhobenen Forderungen nicht vereinbar seien mit einem internationalen Abkommen, solle der Bundesrat neu verhandeln, heisst es im Text, der den Delegierten vorgelegt wurde. Gelänge weiter eine solche Neuverhandlung nicht, «so kündigt die Schweiz dieses Abkommen auf den nächstmöglichen Termin».
Zudem sollen Personen, die über einen sicheren Drittstaat einreisen, keine Einreise und kein Asyl gewährt werden. Ferner sieht der Text vor, dass der Bundesrat ein jährliches Asylverfahrenskontingent von höchstens 5000 Personen festlegen kann.
«Vereinfachte Verfahren» vorgesehen
Hintergrund dieses Absatzes ist, dass systematische Grenzkontrollen nicht vereinbar mit dem internationalen Schengen-Abkommen sind. Dieses sieht nur bei einer Gefährdung der inneren Sicherheit temporäre Grenzkontrollen vor.
Der Initiativtext sieht für Schweizerinnen und Schweizer, für ausländische Staatsangehörige mit einem gültigen Schweizer Aufenthaltstitel von mindestens einem Jahr sowie für Grenzgängerinnen und Grenzgänger «vereinfachte Verfahren» vor.
Jährliches Asyl-Kontingent von 5000 Personen
Die Volksinitiative mit dem Titel «Asylmissbrauch stoppen» verlangt zudem erhebliche Einschränkungen im Flüchtlingswesen. Personen, die über einen sicheren Drittstaat einreisen, soll weder Einreise noch Asyl gewährt werden. Dabei wird auch eine vorläufige Aufnahme ausgeschlossen. Es gebe damit «kein Bleiberecht» mehr, was etwa «junge Männer aus Afrika, Afghanistan, Irak, Syrien, Türkei und dem Balkan» betreffe, sagte Thomas Aeschi, SVP-Fraktionspräsident und «Vater der Initiative» vor den Delegierten.
Ferner will die Initiative in die Verfassung schreiben, dass der Bundesrat ein jährliches Asylgewährungskontingent von höchstens 5000 Personen mit Fluchtgrund festlegen kann. Der Gesetzgeber soll zudem für Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer erhöhten Anzahl Staatsangehöriger, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, eine Anmeldepflicht für die Einreise vorsehen. Die SVP will auch in der Verfassung verankern, dass Personen ohne Aufenthaltstitel oder anderweitige Einreiseberechtigung die Einreise verweigert wird.
Die Initiative fordert auch, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen sicherzustellen hat, dass Personen mit illegalem Aufenthalt die Schweiz innerhalb von 90 Tagen verlassen. Nach Ablauf dieser Frist sollen Leistungen der Sozialversicherungen und Arbeitsverträge verfallen.