Bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern sind die traditionellen Rollenbilder immer noch sehr verankert. Für Rückerstattungen von Steuerguthaben können Ehepaare nur ein gemeinsames oder das Konto des Mannes angeben. Das Konto der Frau ist standardmässig nicht vorgesehen und muss auf ausdrücklichen Wunsch manuell erfasst werden.
Gleichstellungsfachfrau schüttelt den Kopf
Barbara Ruf ist Gleichstellungsbeauftrage des Kantons Bern. Sie bekommt immer wieder Reklamationen zur Praxis der kantonalen Steuerverwaltung: «Es beschweren sich regelmässig Frauen und Ehepaare, die das nicht mehr zeitgemäss finden. Wer eine gleichberechtigte Partnerschaft führt, möchte frei entscheiden können, auf welches Konto das Guthaben überwiesen wird und nicht auf ein traditionelles Rollenmodell reduziert werden.»
Berner Steueramt ändert Praxis im Sommer
Warum ticken die Uhren bezüglich Gleichstellung in der Berner Steuerverwaltung so langsam? Tanja Bertholet, Mediensprecherin der Berner Steuerverwaltung, sagt: «Wir nehmen bei der Steuerverwaltung standardmässig immer die erstgenannte Person des Steuerdossiers und das ist bei einem Ehepaar der Ehemann.» Wenn das Konto auf den Namen der Frau laute, ergebe das Probleme bei der Bank. «Wir sind aber dabei, unser System so zu ändern, dass eine separate Zuordnung der Konten möglich wird.» Auch der Brief des Steueramts, dass nur das Konto des Ehemanns oder ein gemeinsames Konto akzeptiert werde, sei neu formuliert worden. Ab Juni 2019 würde der neue Brief verschickt.