Um was geht es? Der Kanton Zug muss sein Planungs- und Baugesetz (PBG) an die Vorgaben des Bundes anpassen. Dieser gibt vor, dass bei Neueinzonungen mindestens 20 Prozent des Mehrwerts an den Kanton abgegeben werden muss. Bis anfangs Mai dieses Jahres müssen die Kantone die Bundesvorgaben umgesetzt haben. Haben sie noch kein gültiges Gesetz, dürfen sie kein neues Land einzonen. Dies betrifft nun auch den Kanton Zug: Er hat vom Bundesrat ein Einzonungs-Verbot verordnet bekommen.
Was ist umstritten? Das revidierte PBG des Kantons Zug sieht vor, dass nicht nur bei Neueinzonungen, sondern auch bei Um- und Aufzonungen ein Teil des Mehrwerts abgeliefert werden muss. Und zwar an die Gemeinden. Daran stört sich die SVP: Für sie kommt das einer neuen Steuer gleich.
Für die SP und die Alternative/die Grünen ALG geht das revidierte Gesetz zu wenig weit. Sie wollen, dass Landbesitzer stärker zur Kasse gebeten werden, da mit Ein-/Um- und Aufzonungen grosse Gewinne gemacht werden können; die Folgekosten wie etwa jene für Strassen oder Schulen aber die Allgemeinheit zu bezahlen habe.
Was sind die Argumente der Befürworter? Sie sagen, dass das vorliegende Gesetz ein breit abgestützter Kompromiss sei, der die Interessen der Landeigentümer, der Mieter, der Landschaftsschützer und den Stadtentwicklern unter einen Hut bringe.
Im Zuger Kantonsrat wurde das revidierte Bau- und Planungsgesetz mit 36 Ja zu 23 Nein-Stimmen angenommen. Und auch der Regierungsrat empfiehlt ein Ja.
SRF 1, Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr